Informationsfreiheitsanfragen
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Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – Bund
Information nicht vorhanden, 3 Monate, 3 Wochen herKalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde für Kalenderdatum der Meldung(en) der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde IFG-Antrag - Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde -
Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen – Bremen
Information nicht vorhanden, 2 Monate, 1 Woche herKalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde zu: Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde AW: Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde gt; Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde -
Kalenderdatum der Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde
Staatsanwaltschaft Köln – Nordrhein-Westfalen
Information nicht vorhanden, 2 Wochen, 2 Tage herUmsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden -
Kalenderdatum der Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde
Generalstaatsanwaltschaft Köln – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 2 Wochen, 4 Tage herUmsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde -
Störung des Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG der Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Hamburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 3 Monate herdes Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG der Behörde für Inneres und Sport Hamburg Meldung der Behörde für Inneres und Sport betreffend der Störung ihres des Funktionspostfachs für Anfragen nach Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG der Behörde Sehr geehrte Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Meldung der Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten -
Kalenderdatum der datenverarbeitenden (Urkunden-)Vernichtung des Vorgangs zum Verwaltungsverfahren betr. Ihre Behörde nach Art. 77 DSGVO, Az. 206.9.4-9783/19
Rechtsanwaltskammer Köln – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Monate, 3 Wochen herIhre Behörde nach Art. 77 DSGVO, Az. 206.9.4-9783/19 Kalenderdatum der datenverarbeitenden (Urkunden Ihre Behörde nach Art. 77 DSGVO, Az. 206.9.4-9783/19 Information nicht vorhanden Kalenderdatum Ihre Behörde nach Art. 77 DSGVO, Az. 206.9.4-9783/19 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde Gut, dass nach EuGH-Rechtsprechung bei Untätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde auch andere Aufsichtsbehörde -
Ablageort und Seitenumfang zu Ihren Informationen zum Beschwerdevorgang bei der LDI NRW gegen Ihre Behörde mit Az. 206.9.4-9783/19
Rechtsanwaltskammer Köln – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Monate, 4 Wochen herAblageort und Seitenumfang zu Ihren Informationen zum Beschwerdevorgang bei der LDI NRW gegen Ihre Behörde Ablageort und Seitenumfang zu Ihren Informationen zum Beschwerdevorgang bei der LDI NRW gegen Ihre Behörde Ablageort und Seitenumfang zu Ihren Informationen zum Beschwerdevorgang bei der LDI NRW gegen Ihre Behörde Ablageort und Seitenumfang zu Ihren Informationen zum Beschwerdevorgang bei der LDI NRW gegen Ihre Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen – Bremen
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 5 Monate herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich /VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde Mit freundlichen Grüßen AW: Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 1 Monat herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde 4e BDSG a.F. [#263447] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der bei Ihrer Behörde -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 4 Monate herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 4 Monate herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde / EXTERN Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich " -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 5 Monate herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen – Niedersachsen
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 4 Monate herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde ;><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> AW: Anzahl der bei Ihrer Behörde -
Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Berlin
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 4 Monate herAnzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen Information nicht vorhanden Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der bei Ihrer Behörde / Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren -
Kosten für Ihre öffentlich finanzierte Behörde zur Belehrung durch das Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21, das Sie nicht petitionsähnlich sind
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – Bund
Information nicht vorhanden, 1 Monat, 2 Wochen herKosten für Ihre öffentlich finanzierte Behörde zur Belehrung durch das Urteil des BFH vom 12.12.23, IX R 33/21, das Sie nicht petitionsähnlich sind Kosten für Ihre öffentlich finanzierte Behörde zur Belehrung petitionsähnlich sind Information nicht vorhanden Kosten für Ihre öffentlich finanzierte Behörde UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kosten für Ihre öffentlich finanzierte Behörde / Ihr IFG-Antrag - Kosten für Ihre öffentlich finanzierte Behörde zur Belehrung -
Umgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach dem IZG-SH/VIG
Der Landrat des Kreises Steinburg – Schleswig-Holstein
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 3 Monate herUmgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach dem IZG-SH/VIG (1) Eine Übersicht wie Anfragen nach dem IZG-SH Information nicht vorhanden Umgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach dem IZG-SH/VIG [#207962 Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden / WG: Umgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach dem IZG-SH/VIG [#207962] Sehr -
Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Berlin
Antwort verspätet, 5 Monate, 4 Wochen herKalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter Kalenderdatum/Ablichtung des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom vorhanden Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde AW: Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde aus Deutschland sonst bekannt, keine petitionsähnliche Behoerde ist, daher auch kein Ermessen hat, ob -
European Flood Awareness System (EFAS) - wo laufen Meldungen auf, wie werden diese verarbeitet, ist die oberste KatS-Behörde involviert?
Landtag von Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 9 Monate herAwareness System (EFAS) - wo laufen Meldungen auf, wie werden diese verarbeitet, ist die oberste KatS-Behörde der Abläufe innerhalb der Landesregierung von NRW stellt sich die Frage ob in BaWü die oberste KatS-Behörde Awareness System (EFAS) - wo laufen Meldungen auf, wie werden diese verarbeitet, ist die oberste KatS-Behörde der Abläufe innerhalb der Landesregierung von NRW stellt sich die Frage ob in BaWü die oberste KatS-Behörde Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten -
Anhörung der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde im Rahmen eines Verfahrens der Bundesnetzagentur zu den Stromnetzkosten der Stromnetz Hamburg GmbH
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Hamburg
Information nicht vorhanden, 6 Jahre, 1 Monat herAnhörung der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde im Rahmen eines Verfahrens der Bundesnetzagentur (ohne Anlagen) im Verfahren BK8-13/1835-22 (Stromnetz Hamburg GmbH) an die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde zu deren Anhörung gemäß § 58 Abs. 1 S. Information nicht vorhanden Anhörung der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde AW: Anhörung der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg als Landesregulierungsbehörde im Rahmen -
Arbeitsvertrag bzw. hilfsweise Stellenbeschreibung der Kontrollstelle Ihrer Behörde nach Art. 38-39 DSGVO, die nebenbei lt. Organigramm Mittel und Zwecke von Datenverarbeitungen in der Gruppe 2, Abt. 1 im Auftrag mitabwägt
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Berlin
Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Monat herArbeitsvertrag bzw. hilfsweise Stellenbeschreibung der Kontrollstelle Ihrer Behörde nach Art. 38-39 DSGVO im Auftrag mitabwägt Arbeitsvertrag bzw. hilfsweise Stellenbeschreibung der Kontrollstelle Ihrer Behörde Dezember 2022 mitgeteilt habe, weder bei unserer Behörde noch bei einer anderen Behörde vor. Stellenbeschreibung des gleichnamigen Leiters der Abt. 1 der Gruppe 2 in Ihrer Behörde? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. -
Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes)
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Hessen
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 9 Monate herÄ. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. -
Anschrift der Aufsicht über Datenschutz bei Strafverfolgung nach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)
Europäischer Datenschutzbeauftragter – Europäische Union
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 4 Monate hernach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde Bitte zudem um Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde Bitte zudem um Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach EU-Richtlinie 2016/680 im Bundesland Nordrhein-Westfalen; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde -
Besetzung von Chief Data Scientist bzw. Chief Digital Officer / Information Officer Stellen in Ihrer Behörde
Bundesministerium für Digitales und Verkehr – Bund
Information nicht vorhanden, 10 Monate, 1 Woche herChief Digital Officer / Information Officer Stellen in Ihrer Behörde analog zu Frage 1, Drucksache 20 Chief Digital Officer / Information Officer Stellen in Ihrer Behörde [#279058] Antrag nach dem IFG was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden -
Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – Hamburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 4 Monate herDienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vorhanden Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde Es gibt keine (weitere) Dienstanweisung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG als die Ihnen bereits vorliegende der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI Mit freundlichen Grüßen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Ministerium -
Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Schule und Berufsbildung
Behörde für Schule und Berufsbildung – Hamburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 3 Monate herDienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde für Schule und Berufsbildung vorhanden Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde AW: Dienstanweisung zum Umgang mit Anfragen nach dem HmbTG, UIG und VIG in der Behörde Ihrem Antrag bitten Sie um Zusendung aller Dienstanweisungen oder sonstigen Regelungen innerhalb der Behörde Freundliche Grüße Behörde für Schule und Berufsbildung Ministerium Bildung
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