Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 89 Ergebnisse.

  • ist die Ausschreibung für die Stelle "Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d)* „Task Force Abschiebung Straftäter“ (Vollzeit, bis Besoldungsgruppe A 13g BbgBesO bzw. Entgeltgruppe E 11 TV-L) im Referat 21" Kennzahl 46/20 öffentlich und nicht öffentlich ausgeschrieben , bis Besoldungsgruppe A 13g BbgBesO bzw. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zu besetzen. Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zu besetzen. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • mit allen Personen (m/w/d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterstützen einschl , bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit allen Personen (m/w/d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. >Sehr geehrter Herr Müller,<br /> <br /> Ihre Anfrage wurde an unsere Fachgruppe d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterstützen einschl.
  • Die Arbeitsgruppe war beratend für das Bundesministerium für Gesundheit tätig. Vorsitzender der Arbeitsgruppe war Prof. Dr. W. A. Nix. Die Arbeitsgruppe war beratend für das Bundesministerium für Gesundheit tätig. Vorsitzender der Arbeitsgruppe war Prof. Dr. W. A. Nix. zur Arbeitsgruppe Chronic Fatigue Syndrome [#203288] Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht
  • Land), Statusgruppe (Studenten, Professoren, weitere Mitarbeiter der FernUniversität, externe). Land), Statusgruppe (Studenten, Professoren, weitere Mitarbeiter der FernUniversität, Externe). Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Flüchtlingsunterkunft Lahe Kirchhorster Str.
    Landeshauptstadt HannoverNiedersachsen
    Anfrage muss klassifiziert werden, 2 Tage, 14 Stunden her
    Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Eine konkrete Belegungsplanung kann es für eine nur für den Notfall vorgesehene Anlage naturgemäß nicht Für den aktuellen Planungsstand verweise ich auf die Drucksache Nr. 2547/2023. Ein Bauantrag für die Errichtung der Leichtbauhallen wurde bisher noch nicht bestellt, insoweit existieren
  • Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 20216
    Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWNordrhein-Westfalen
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 7 Monate her
    Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 20216 Die Besoldungsgruppe A2 für NRW wurde im Jahre 2016 zum Bitte teilen Sie mir mit, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, für NRW ab dem 1.08.2016 bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Besoldungsgruppe A2 für NRW wurde im Jahre 2016 zum 1.08.2016 Bitte teilen Sie mir mit, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, für NRW ab dem 1.08.2016 Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ AW: Abschaffung der Besoldungsgruppe
  • Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Förderung nach RzWas 2021 -Härtefallregel
    Regierung der OberpfalzBayern
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 9 Monate her
    Standbein, der oberfränkischen Juragruppe beizutreten. Zweckverband Juragruppe (lt. Satzung ist deren Versorgungsgebiet auf den Lkr. Standbein, der oberfränkischen Juragruppe beizutreten. Zweckverband Juragruppe (lt. Satzung ist deren Versorgungsgebiet auf den Lkr. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. GBG - Willkommen in der Interessengruppe Ref Z14 - FragdenStaat Guten Tag [geschwärzt], [geschwärzt ] heißt Sie willkommen zu der Interessengruppe Ref Z14 - FragdenStaat ( https://gbg3.bundesnetzagentur.de Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Ihre Eingruppierung reicht von der Entgeltgruppe E 10 bis E 13. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen
  • Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
    Staatliches Schulamt HanauHessen
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate her
    Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
    Staatliches Schulamt GießenHessen
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate her
    Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
    Staatliches Schulamt BebraHessen
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate her
    Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Beschwerdemanagement nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
    Staatliches Schulamt FuldaHessen
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate her
    Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur
  • Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Gleichstellungsbeauftragte oder Ombudspersonen können nur für zuständig erklärt werden, soweit sie ausdrücklich die Beschäftigten, für die die Stelle zuständig ist). 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von > 3) Die Gruppe der Beschäftigten, für die von Ihnen eingerichtete Stelle zuständig ist (z.B. nur