Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 12. Juni 2019

9 K 4617/17

In dem Verfahren ging es um den Zugang zu einer Empfehlung des Rechenzentrums der informationspflichtigen Stelle über die Erstellung von Wasser- und Abwasserbescheiden sowie zu weiteren Informationen über diese Bescheide. Der Anspruch wurde bejaht, Ablehnungsgründe waren nicht ersichtlich. (Quelle: LDA Brandenburg)

Fiskalische Interessen Entwürfe oder Vorarbeiten

Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Urteil: Verwaltungsgericht Wiesbaden am 12. Juni 2018

6 K 590/16

Streitgegenständlich ist die Rohfassung einer Studie, mit der die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Bevölkerung erfasst werden sollte. Während die Endfassung veröffentlicht worden war, lehnte die Beklagte, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, eine Herausgabe der Rohfassung ab, da sie bezweifelte, dass es sich um Umweltinformationen handelt. Auch hielt sie sich selbst nicht für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes. Sie machte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die Wissenschaftsfreiheit geltend; zudem seien Manuskripte nicht herauszugeben. Das Verwaltungsgericht sieht einen Herausgabeanspruch aber als gegeben und begründet in seinem Urteil, weshalb es sich um Umweltinformationen handelt und die Beklagte eine informationspflichtige Stelle ist. Auch die übrigen Ablehnungsgründe verwirft das Verwaltungsgericht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 17. Mai 2017

1 K 1802/16

Die Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LIFG) erfüllt alle Voraussetzungen eines Verwaltungsakts nach § 35 Satz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Informationen, die nicht verkörpert sind, wie beispielsweise das Wissen oder die Erinnerungen eines Behördenmitarbeiters oder eines Gemeinderatsmitglieds, stellen keine Aufzeichnung und damit auch keine Information i. S. v. § 3 Nr. 3 LIFG dar. Der Informationsberechtigte muss die begehrte Information so konkret und zumindest bestimmbar bezeichnen, wie es ihm nach seinem Horizont und seinem Kenntnisstand möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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