Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 608 Ergebnisse.
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur irreversiblen Sachbeschädigung des Altars der Schmerzhaften Mutter und der Entnahme der Reliquien aus deren Altarplatte der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 4 Monate herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). -
Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Statuette "St. Augustinus" aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). -
Verkehrsordnungswidrigkeiten in 45147 Essen im Januar 2024
Ordnungsamt der Stadt Essen – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Monat, 2 Wochen herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). EuGH ist „jede Information, deren Beschaffung eine Veränderung entweder der Organisation einer elektronischen -
Abitur-Aufgaben im Fach Psychologie im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). -
Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen
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Anweisung zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat.de-Anfrage #291737 vom 6.11.23
Bezirksregierung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Tage, 10 Stunden herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger
Kommunalverwaltung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Kreuzigungsbildes (Ölgemälde 17. Jhd. 200 x 120 cm) aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Monate herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme von mindestens 7 historischen Kirchenbänken und der Kommunionsbank aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme und Trennung der Marienfigur mit dem Jesuskind vom dazugehörigen Holzaltarsockel aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des zum Hochaltar gehörenden goldenen Kreuzes aus dem Hochaltar aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme der Statuette Anna Selbdritt aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Marienaltars aus der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
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Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg
Kommunalverwaltung Erkelenz – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 3 Monate herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#278297] "Az. zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7.5.23 ..." bis zur Schließung der Anfrage durch Antragstellerin
Kommunalverwaltung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Tag, 14 Stunden herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger
Kommunalverwaltung Lippstadt – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 5 Monate herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Verwaltungsgerichte in NRW
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen
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Ablichtung des aktuellen Arbeitsvertrags Ihrer Kontrollstelle (Beh. DSB) nach Art. 38-39 DS-GVO
Kommunalverwaltung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Woche, 6 Tage herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Kosten Brücke Glückauftrasse Niedersproclhövel
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). -
Kosten für Büro: FNP-Planung Windkraftkonzentrationszonen
Kommunalverwaltung Willebadessen – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 5 Monate herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). -
Kontrollbericht zu Subway, Duisburg
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt – Bund
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen herIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in anderer als der elektronischen -
Kontrollbericht zu Aral, Duisburg
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt – Bund
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen herIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in anderer als der elektronischen -
Anweisungen zur gesetzesfristignoranten Nichtbearbeitung der fragdenstaat-Anfrage [#280231] "Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit März 2023"
Kommunalverwaltung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 1 Woche, 5 Tage herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ausländerbehörde Düsseldorf und u. a. Ihre Behörde an EU-Organe
Bezirksregierung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 4 Wochen, 1 Tag herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail -
Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk
Kommunalverwaltung Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen
Antwort verspätet, 4 Tage, 14 Stunden herNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail
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