Informationsfreiheitsanfragen
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Notarztindikationskatalog
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat, 2 Wochen herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Lizenz und Quelltext der Autobahn App
Die Autobahn GmbH des Bundes – Bund
Antwort verspätet, 1 Monat, 2 Wochen herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Kontrollbericht zu Backwerk, Essen
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – Bund
Antwort verspätet, 3 Tage, 23 Stunden herIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Unfallzahlen an der Diagonalsperre Berlin Fahrradstraße Prinzregentenstraße / Durlacher Straße
Polizei Berlin – Berlin
Warte auf Antwort, 4 Tage herBerliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Anträge auf Tempo 30 im Jahr 2022/2023
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Berlin
Warte auf Antwort, 1 Tag, 11 Stunden herBerliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Ergebnisbericht des Rostocker Warntags am 06.04.24
Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Mecklenburg-Vorpommern
Warte auf Antwort, 17 Stunden, 34 Minuten hernach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Geschlechteraufteilung an der Uni Kiel
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – Schleswig-Holstein
Antwort verspätet, 1 Stunde, 25 Minuten herIZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Grundlagen für Fingerabdrücke in Reisepässen und Personalausweisen
Bundesministerium des Innern und für Heimat – Bund
Antwort verspätet, 2 Wochen, 5 Tage herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Biberach
Landratsamt Biberach – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Tag, 12 Stunden herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg
Landkreis Ravensburg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Tag, 12 Stunden herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Abschlussberichte zu Demonstrationen - Informationen dazu
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Schleswig-Holstein
Antwort verspätet, 1 Woche, 2 Tage herIZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Abriss einer ca. 120 Jahre alten Villa in Heidelberg in Eigentum der Stadt Heidelberg
Stadt Heidelberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 5 Monate, 3 Wochen herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Rechtskosten der Delegation der deutschen Wirtschaft des Irak und der AHK VAE ab 2020
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Bund
Antwort verspätet, 5 Monate, 3 Wochen herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Gründe für die Einstellung des Service des PIN-Rücksetzbriefes
Bundesministerium des Innern und für Heimat – Bund
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Castor-Transport November 2020 von Sellafield nach Biblis, vollständige Kosten des deutschen Polizeieinsatzes
Bundesministerium des Innern und für Heimat – Bund
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
FIT-Connect-Verträge
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR – Hessen
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herUmweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Zerstörung Baudenkmal "ehem. Spardabank" am weitgehend zerstörten Baudenkmal "Hauptbahnhof Stuttgart".
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Ergebnisse der Radprojektgruppe des Bereich 6
Stadtverwaltung Worms – Rheinland-Pfalz
Antwort verspätet, 5 Monate, 3 Wochen herLandestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Anzeigepflicht bei Arbeitskampf nach § 320 V SGB III
Bundesagentur für Arbeit – Bund
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Heidelberg: Zerstörung "Alte Hauptost" (Baudenkmal Julius Raschdorf 1874).
Stadt Heidelberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Wochen, 6 Tage herdes § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Kontrollbericht zu BfT, Ibbenbüren
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – Bund
Antwort verspätet, 1 Monat, 2 Wochen herIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58 (Request for an advisory opinion of the International Court of Justice on the obligations of States in respect of climate change)
Auswärtiges Amt – Bund
Antwort verspätet, 4 Wochen herUmweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Wärmebildkameras bzw. Kamera-Attrappen an Lichtzeichenanlagen/Lichtsignalanlagen/Ampeln
Landeshauptstadt Kiel – Schleswig-Holstein
Antwort verspätet, 3 Wochen, 6 Tage herIZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
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Handbuch der Informationsfreiheit
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