Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
21 - 30 of 30
Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 16. Juni 2021

1 K 2808/19

Zugang zu artenschutzrechtlichen Gutachten eines Unternehmens zu einem Windprojekt im Schwarzwald-Baar Kreis wurde im Widerspruchsverfahren ereilt, da eine Abwägung nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg möglich ist und ergeben hat, dass das Informationsinteresse dem privaten Interesse der Firma überwiege. Der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze erstreckt sich nicht auf die Regelung der Weiterverwendung der zugänglich gemachten Informationen. Lizenz- oder urheberrechtliche Fragestellungen bei der Weiterverwendung der Informationen gehören nicht zum Prüfungsgegenstand der informationspflichtigen Stelle. Zu prüfen ist, ob bei Zugänglichmachung der Information das Urheberrecht verletzt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2020

12 B 11.19

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz, die ein weitgehendes Recht auf Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen festgestellt hatte. Es nimmt davon jedoch die in den Anlagen zu den Protokollen enthaltenen Vorträge und Gutachten unter Berufung auf den Urheberrechtsschutz aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Beschluss: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 23. Januar 2020

9 A 1466/18

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Er bestätigt deren Auffassung, dass die Rohfassung einer Studie zur Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung eine Umweltinformation darstellt, von einer privatrechtlich organisierten Stelle herauszugeben ist und Ablehnungsgründe des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht vorliegen. Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof auf die Argumentation der Beklagten zur Wissenschaftsfreiheit ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019

7 C 1.18

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision des Beklagten zurück. Es stellt fest, dass ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießen kann und mit der Einreichung bei der Behörde nicht im urheberrechtlichen Sinne veröffentlicht ist. Die Vorschrift des Urheberrechtsgesetzes zur Verwendung unveröffentlichter Werke in behördlichen Verfahren zielt nicht auf die Verwirklichung eigenständiger Informationszugangsansprüche. Das Bundesverwaltungsgericht stellt hinsichtlich des Werkbegriffs fest, dass am Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Schriftwerks aus unionsrechtlichen Gründen nicht festzuhalten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 19. Juli 2018

2 K 348.16

Zwar enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Regelung, nach der sinngemäß alles geheim bleibt, was nach anderen Vorschriften geheim gehalten werden muss. Ein per Satzung geregeltes Berufsgeheimnis für Wirtschaftsprüfer kann hierfür aber nicht herangezogen werden, soweit deren Mandanten selbst einer Auskunftspflicht unterliegen. In dem verhandelten Fall betrifft das eine oberste Bundesbehörde, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich auskunftsverpflichtet und im Verhältnis zum Wirtschaftsprüfer allein Herrin des Geheimnisses ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Urteil: Verwaltungsgericht Wiesbaden am 12. Juni 2018

6 K 590/16

Streitgegenständlich ist die Rohfassung einer Studie, mit der die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Bevölkerung erfasst werden sollte. Während die Endfassung veröffentlicht worden war, lehnte die Beklagte, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, eine Herausgabe der Rohfassung ab, da sie bezweifelte, dass es sich um Umweltinformationen handelt. Auch hielt sie sich selbst nicht für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes. Sie machte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die Wissenschaftsfreiheit geltend; zudem seien Manuskripte nicht herauszugeben. Das Verwaltungsgericht sieht einen Herausgabeanspruch aber als gegeben und begründet in seinem Urteil, weshalb es sich um Umweltinformationen handelt und die Beklagte eine informationspflichtige Stelle ist. Auch die übrigen Ablehnungsgründe verwirft das Verwaltungsgericht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Urteil: Verwaltungsgericht Magdeburg am 23. Januar 2018

6 A 343/16

Anspruch auf Informationszuggang nach § 1 IZG LSA. Einsicht in einen Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezüglich einer als Public-Private-Partnership betriebenen Justizvollzugsanstalt (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Urheberrecht

Transparenzgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 29. November 2017

17 K 7287/16

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass Anwaltsschriftsätze in einem Verwaltungsverfahren zwar regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt sind, im Einzelfall jedoch urheberrechtsfähig sein können. Dies betrifft den verhandelten Fall, in dem es um einen anwaltlichen Schriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen ging. Dieser hat juristisches Neuland betreten und begründet damit die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. November 2017

15 A 690/16

Das Oberverwaltungsgericht ändert das Teilurteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass die Vorlage von Genehmigungsunterlagen (es geht um einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie um ein Vogel- und ein Fledermausbestandsgutachten) in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren keine (Erst-)Veröffentlichung darstellt. Die Klägerinnen mussten hier nicht mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung rechnen. Die Zustimmung, dass mit der Antragstellung zugleich der Öffentlichkeit der Zugang zu dem Genehmigungsantrag und zu den Antragsunterlagen eröffnet werden soll, wird mit dem Genehmigungsantrag als solchem weder ausdrücklich noch konkludent erteilt. Infolgedessen greift die Gewährung eines Informationszugangs in das (Erst‑)Veröffentlichungsrecht der Klägerinnen ein. Urheberrechtlich geschützt ist gerade der Inhalt der Gutachten, nicht nur deren Form. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 10. Februar 2016

7 K 1041/14

Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Offenlegung von Gutachten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Behörde hatte die Einsichtnahme gewährt, die Herausgabe von Vervielfältigungen hingegen teilweise verweigert. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Einsichtnahme das Veröffentlichungsrecht nicht entgegensteht. Zwar stellt die Zugangseröffnung nach dem Umweltinformationsrecht eine Veröffentlichung dar. Allerdings ist die hier relevante Erstveröffentlichung bereits durch die Weitergabe der Gutachten an die Genehmigungsbehörde erfolgt. In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nicht mit Gewissheit davon ausgehen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfindet. Insofern haben die Klägerinnen bereits durch die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zumindest stillschweigend ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung gegeben. Das Teilurteil bezieht sich nur auf das Veröffentlichungsrecht, mangels Entscheidungsreife nicht auf das Vervielfältigungsrecht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

21 - 30 of 30