Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 771 Ergebnisse.
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Anzahl der bei Ihrer Behörde eingegangenen Meldungen bezüglich "Verfahren automatisierter Verarbeitungen" nach Maßgabe von §§ 4d, 4e BDSG a.F.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 4 Monate her(https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 3 Abs. 1 Bayerisches Die von Ihnen angesprochene Meldepflicht nach § 4d Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alte Fassung -
Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herVernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes -
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Regierung von Oberbayern – Bayern
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 2 Monate heraufgeschlüsselt auf die einzelnen Landratsämter 1) über alle durchgeführten Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz 2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden 3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 4) über alle a) Versagungen und b) Widerrufe der 2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden 3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 4) über alle a) Versagungen und b) Widerrufe der -
Schwellwertanalyse und Datenschutz-Folgeabschätzung zu Videoüberwachung der Fußgängerzone
Stadt Kempten (Allgäu) – Bayern
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 2 Monate herDiese Video-Überwachung erfolgt vermutlich nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz. Ziel der Videoüberbewachung ist vermutlich der Schutz von Eigentum sowie der Schutz und die Gesundheit :in >> Diese Video-Überwachung erfolgt vermutlich nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Anfrage von Bahnabschnitten mit herabgesetzter Geschwindigkeit
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Monate, 3 Wochen herAnfrage von Bahnabschnitten mit herabgesetzter Geschwindigkeit Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herKontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz -
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf 18/10684
Bayerischer Landtag Landtagsamt – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 2 Monate her"Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz", Drucksache 18/10684 vorliegen. "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz", Drucksache 18/10684 vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Ihre Anfrage zielt auf einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. -
Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 6 Monate herwurde Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gehört nicht zu den nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Auskünfte aus dem Altlastenkataster
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes • Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG): In der Anfrage wurde bereits kein berechtigtes -
UIG-Anfrage: Umweltinformationen zu Sprengstoffanschlag in Nürnberg
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 11 Monate herdurch § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und Art. 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes Nach dem weiten Begriff der Umweltinformationen fallen diese unter das Gesetz. gemäß der Aufgabenzuweisung durch § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und Art. 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) weist dem Grunde nach keine erkennbaren Bezüge zu umweltbezogenen Verfassungsschutz Inneres -
Stromtrasse P43 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ministerium Umwelt Verbraucherschutz -
Ausbildungsduldungen in Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 11 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die Ihrerseits zitierten Normen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), des Umweltinformationsgesetzes , weiterhin wurde Ihrerseits auch kein berechtigtes Interesse gemäß Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes -
Monitoring von Tierschutzrechtverstößen, insbesondere aktuell Langstreckentransport trächtiger Rinder nach Usbekistan - zentrale Rolle Ihrer Amtstierärzt*innen ohne Tierschutzbeauftragte
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Ferner sieht Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine Weiterleitung Ihres Antrags an -
Historische Brandschutzverordnungen der Stadt München
Staatliches Bauamt München 1 – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 5 Monate herHistorische Brandschutzverordnungen der Stadt München Auflistung aller brandschutzrelevanten Bauverordnungen Information nicht vorhanden Historische Brandschutzverordnungen der Stadt München [#170644 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Brandschutzgutachten Studentenstadt München
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – Bayern
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 1 Monat herBrandschutzgutachten Studentenstadt München Das Brandschutzgutachten, welches in Anschluss an den Brand Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG -
Anfrage zum BayNatSchG
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herBayNatSchG Die Ausführungen im Kommentar zu den Artikeln 26, 27, 28, 29 und 31 des bayerischen Naturschutzgesetzes Folgendes zu: Die Ausführungen im Kommentar zu den Artikeln 26, 27, 28, 29 und 31 des bayerischen Naturschutzgesetzes herzlichen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen Der Weitergabe von Auszügen aus Kommentaren zu Artikeln des Bayerischen Naturschutzgesetzes an Dritte -
Zulässigkeit von DNSBL
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 8 Monate herZulässigkeit von DNSBL beantworten oder ggfs. die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung aus der Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz -
Scoperty GmbH - Abstimmung
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 11 Monate herund so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. und so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Schweinemastanlage Rohr, Stallbrand mit 300 verendeten Tieren, Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen
Landratsamt Kelheim – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfordern gemäß Art. 62b Bayerische Bauordnung einen Brandschutznachweis -
Kontrollbericht zu Brezen Meyer, Erlangen
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) – Bund
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 3 Monate herVerbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz liegen somit nicht vor. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz liegen somit nicht vor. -
Informationsfreiheitsgesetz
Regierung von Oberbayern – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 2 Monate herInformationsfreiheitsgesetz wer ist für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz verantwortlich? Information nicht vorhanden Informationsfreiheitsgesetz [#214165] Antrag nach BayDSG Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit für den strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Bayern
Information nicht vorhanden, 2 Monate herEinrichtung einer zentralen Kontrolleinheit für den strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes -Einsatzbeginn PRESSEMITTEILUNG Nr.324/GP) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes Darüber hinaus verstößt der Gesetzentwurf klar gegen völkerrechtlich bindende UN-Übereinkommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 23.02.2024 in 2. / 3. Lesung beschlossen. öffentlich Auskunft gegeben werden kann und verweisen auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz -
Verlorene Staatsexamen und Datenschutzverletzungen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 7 Monate herVerlorene Staatsexamen und Datenschutzverletzungen 1) Anzahlen und Umfang der Meldungen nach Art. 33 Einsichtsmöglichkeiten für Dritte) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Aktenzeichen LDA-1085.3-2196/19-H (McFit)
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Information nicht vorhanden, 5 Jahre herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Verweigerung eine wasserrechtliche Anordnung zu erlassen um Fassungsbereich für Quellaustritt von ortsnaher WV zu schützen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration – Bayern
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 1 Monat herwasserrechtliche Anordnung zu erlassen um Fassungsbereich für Quellaustritt von ortsnaher WV zu schützen wasserrechtliche Anordnung zu erlassen um Fassungsbereich für Quellaustritt von ortsnaher WV zu schützen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
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