Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 771 Ergebnisse.

  • (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-und-anderer-gesetze-g-sig Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 3 Abs. 1 Bayerisches Die von Ihnen angesprochene Meldepflicht nach § 4d Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alte Fassung
  • Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes
  • Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Regierung von OberbayernBayern
    Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 2 Monate her
    aufgeschlüsselt auf die einzelnen Landratsämter 1) über alle durchgeführten Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz 2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden 3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 4) über alle a) Versagungen und b) Widerrufe der 2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden 3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 4) über alle a) Versagungen und b) Widerrufe der
  • Diese Video-Überwachung erfolgt vermutlich nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz. Ziel der Videoüberbewachung ist vermutlich der Schutz von Eigentum sowie der Schutz und die Gesundheit :in >> Diese Video-Überwachung erfolgt vermutlich nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Anfrage von Bahnabschnitten mit herabgesetzter Geschwindigkeit Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern
    Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtBayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate her
    Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz
  • Stellungnahmen zum Gesetzentwurf 18/10684
    Bayerischer Landtag LandtagsamtBayern
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 2 Monate her
    "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz", Drucksache 18/10684 vorliegen. "Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz", Drucksache 18/10684 vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Ihre Anfrage zielt auf einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.
  • Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils
    Der Bayerische Landesbeauftragte für den DatenschutzBayern
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 6 Monate her
    wurde Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gehört nicht zu den nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz
  • Auskünfte aus dem Altlastenkataster
    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und VerbraucherschutzBayern
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 2 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes • Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG): In der Anfrage wurde bereits kein berechtigtes
  • durch § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und Art. 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes Nach dem weiten Begriff der Umweltinformationen fallen diese unter das Gesetz. gemäß der Aufgabenzuweisung durch § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und Art. 3 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) weist dem Grunde nach keine erkennbaren Bezüge zu umweltbezogenen Verfassungsschutz Inneres
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ministerium Umwelt Verbraucherschutz
  • Ausbildungsduldungen in Bayern
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und IntegrationBayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 11 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die Ihrerseits zitierten Normen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), des Umweltinformationsgesetzes , weiterhin wurde Ihrerseits auch kein berechtigtes Interesse gemäß Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Ferner sieht Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine Weiterleitung Ihres Antrags an
  • Historische Brandschutzverordnungen der Stadt München
    Staatliches Bauamt München 1Bayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 5 Monate her
    Historische Brandschutzverordnungen der Stadt München Auflistung aller brandschutzrelevanten Bauverordnungen Information nicht vorhanden Historische Brandschutzverordnungen der Stadt München [#170644 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Brandschutzgutachten Studentenstadt München Das Brandschutzgutachten, welches in Anschluss an den Brand Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG
  • Anfrage zum BayNatSchG
    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenBayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate her
    BayNatSchG Die Ausführungen im Kommentar zu den Artikeln 26, 27, 28, 29 und 31 des bayerischen Naturschutzgesetzes Folgendes zu: Die Ausführungen im Kommentar zu den Artikeln 26, 27, 28, 29 und 31 des bayerischen Naturschutzgesetzes herzlichen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen Der Weitergabe von Auszügen aus Kommentaren zu Artikeln des Bayerischen Naturschutzgesetzes an Dritte
  • Zulässigkeit von DNSBL
    Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtBayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 8 Monate her
    Zulässigkeit von DNSBL beantworten oder ggfs. die Kriterien der datenschutzkonformen Umsetzung aus der Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz
  • Scoperty GmbH - Abstimmung
    Der Bayerische Landesbeauftragte für den DatenschutzBayern
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 11 Monate her
    und so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. und so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfordern gemäß Art. 62b Bayerische Bauordnung einen Brandschutznachweis
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz liegen somit nicht vor. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz liegen somit nicht vor.
  • Informationsfreiheitsgesetz
    Regierung von OberbayernBayern
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 2 Monate her
    Informationsfreiheitsgesetz wer ist für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz verantwortlich? Information nicht vorhanden Informationsfreiheitsgesetz [#214165] Antrag nach BayDSG Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit für den strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes -Einsatzbeginn PRESSEMITTEILUNG Nr.324/GP) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes Darüber hinaus verstößt der Gesetzentwurf klar gegen völkerrechtlich bindende UN-Übereinkommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 23.02.2024 in 2. / 3. Lesung beschlossen. öffentlich Auskunft gegeben werden kann und verweisen auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz
  • Verlorene Staatsexamen und Datenschutzverletzungen 1) Anzahlen und Umfang der Meldungen nach Art. 33 Einsichtsmöglichkeiten für Dritte) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz
  • wasserrechtliche Anordnung zu erlassen um Fassungsbereich für Quellaustritt von ortsnaher WV zu schützen wasserrechtliche Anordnung zu erlassen um Fassungsbereich für Quellaustritt von ortsnaher WV zu schützen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes