Informationsfreiheitsanfragen
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Impfpflicht FOS
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 10 Monate herDie Aufnahme wird ihm wegen dem nicht erbrachten Nachweis laut Masernschutzgesetz verwehrt. Die Aufnahme wird ihm wegen dem nicht erbrachten Nachweis laut Masernschutzgesetz verwehrt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau
Wasserwirtschaftsamt Hof – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 3 Monate herklein gemacht wurden") Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes Die Wasserschutzgebiete einschließlich der Zonierung sind festgesetzt, die Kriterien der Festsetzung des festgesetzten Wasserschutzgebietes. Eine weitere Schutzzone (Zone III) ist hier nicht festgesetzt. Zur Erläuterung: Eine Schutzgebietszone III ist grundsätzlich festgesetzt. -
Landschaftsschutzgebiet Faulensee LSG-00186.01
Landratsamt Ostallgäu – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate herLandschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz Auch im Kreis Ostallgäu werden Schutzgebiete in einem naturschutzrechtlichen Verfahren festgesetzt. zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 21. PMNr=103/17“, „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 21. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). -
Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dank für Ihre Nachricht vom 12.04.2023, mit der Sie mich um Auskunft nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz Aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Datenschutzrechtliche Bedenken Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 4 Monate herDatenschutzrechtliche Bedenken Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Anfrage teilweise erfolgreich Datenschutzrechtliche Bedenken Entwurf eines Neunten Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutz-gesetz (BayDSG), § 3 Abs. 1 Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG), dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) und § 2 Abs. 1 Gesetz Das Bayerisches Umweltinformationsgesetz, das Umweltinformationsgesetz sowie das Gesetz zur Verbesserung Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Schragenhofstr. 27, 80992 München-Moosach: Erbbau / Schwarzbau / Baumschutz / Umweltschutz / Johann Wunder GmbH / Gerichtsvollzieher / Pfandkammer / Amtsgericht München
Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Monate, 2 Wochen herSchragenhofstr. 27, 80992 München-Moosach: Erbbau / Schwarzbau / Baumschutz / Umweltschutz / Johann Wunder c) Verstöße gegen den Umweltschutz, zB keine bzw. marginale Mülltrennung. geoportal-muenchen.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes "Umweltschutz" vom 26. und Altlasten, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik. -
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Bayern Monate August und September 2020
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate herAugust und September 2020 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes August und September 2020 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes Landes Bayern begehren, ergibt sich auch kein Anspruch aus Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz Erkrankungen unterliegen als Gesundheitsdaten gemäß Art. 30 Abs. 1 Satz 3 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz Eine Auskunft wäre uns daher auch aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. -
EU-DSGVO, IFG, etc.: namentliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) / Tätigkeitsbericht 2017+2018
Stadtverwaltung München – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre her.: namentliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) / Tätigkeitsbericht 2017+2018 lt. den diversen Vorschriften und Gesetzen muss die/der Datenbeauftrage namentlich benannt und gegenüber den Bürgern veröffentlicht " und im Tätigkeitsbericht 2016+2017 noch männlich "Datenschutzbeauftragter" zu lesen Somit ist der Verweis in Ihrem Schreiben vom 28.11.2019 auf das Bayerische Datenschutzgesetz irreführend im Sinne von Art. 51 DSGVO, sondern Datenschutzbeauftragte im Sinne von Art. 37 DSGVO. -
Verfassungsschutzbericht 1995
Bayerische Staatsbibliothek – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 5 Monate herVerfassungsschutzbericht 1995 Den Verfassungsschutzbericht des Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz über das Jahr 1995 Anfrage teilweise erfolgreich n/a Verfassungsschutzbericht 1995 [#170145 nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes ( Mittlerweile liegt mir der Verfassungsschutzbericht 1995 vor. -
Datenschutzfolgeabschätzung und Stellungnahmen zu Videoaufzeichnungen in Schulen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate herDatenschutzfolgeabschätzung und Stellungnahmen zu Videoaufzeichnungen in Schulen Die Datenschutzfolgeabschätzung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Klinikum St. Marien Amberg – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Fragen zur Umsetzung des Artikel 14. Abs. 1 im Bürgerlichen Recht, sowie Vollzug des Erbfalls durch das Nachlassgericht
Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes ausgeschlossenen gesetzlichen Erben …“ - Nach meinem Wissenstand können die gesetzlichen Erben nicht -
Antrag der Abituraufgaben im Fach Deutsch (2017+2018)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 4 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs -
Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung
Bayerisches Landesamt für Umwelt – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 8 Monate herBau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung Bei dem Bauvorhaben der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" ist die Artenschutzrechtliche Prüfung schon viele Jahre Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Können Sie mir noch die Zuständigkeit für den Biotopschutz nennen? -
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes öffentlichen Stellen bestehende Informationszugangsanspruch aus Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz als Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 51 Datenschutz-Grundverordnung (vgl. für Datenschutz Datenschutz -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Kreisklinik Wörth an der Donau – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Ankaufsgeförderte Flächen und VNP
Landratsamt Coburg – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Naturschutzfonds z. B. jegliche Düngung und Pflanzenschutz untersagt wird, ist der Düngeverzicht und der Verzicht auf Pflanzenschutz -
Anfrage: Gültigkeit Notenschutz (Fachoberschule Sozialwesen) – fachpraktische Tätigkeit und Anleitung (in digitaler Form )
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 3 Monate herAnfrage: Gültigkeit Notenschutz (Fachoberschule Sozialwesen) – fachpraktische Tätigkeit und Anleitung (in digitaler Form ) Gilt der Notenschutz, gemäß BaySchO §34 Abs. 1, 6 und 7, auch für die Bewertung Anfrage teilweise erfolgreich Anfrage: Gültigkeit Notenschutz (Fachoberschule Sozialwesen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Rottal-Inn Kliniken Kommunalunternehmen (KU) – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 4 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Mund-Nase-Schutz an Schulen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 11 Monate herMund-Nase-Schutz an Schulen Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Zuverlässigkeitsüberprüfungen UEFA EM Europameisterschaft 2020 2021 München
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Krankenhaus Markt Werneck – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 4 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Mund Nasen Bedeckung/Schutz
Stadt Sonthofen - Landkreis Oberallgäu- – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate herMund Nasen Bedeckung/Schutz Welche Trage/Pausezeiten sind einzuhalten beim tragen einer Mund Nasen Bedeckung Wieviel verbrauchten Sauerstoff atmet man unter einer Mund Nasen Schutz/ Bedeckung wieder zurück ? Wieviel verbrauchten Sauerstoff atmet man unter einer Mund Nasen Schutz/ Bedeckung wieder zurück ? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Enteignungsgleicher Wertverlust von Biotopflächen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 11 Monate heranbieten, die kürzlich in die Biotopkartierung aufgenommen wurden, oder künftig nach den neuen "Sumsigesetz " Müsste bei einem so enteignungsgleich wirksamen Eingriff der Unterschutzstellung nicht der Art Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Diesen Vorgaben wird im Naturschutzgesetz Rechnung getragen, indem, insbesondere auch beim Biotopschutz
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