Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Januar 2013

9 S 2423/12

Der Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung entfällt nicht deshalb, weil bereits eine Veröffentlichung des Ergebnisses einer Kontrolle nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch stattgefunden hat, denn mit der Fortsetzung der Veröffentlichung wird deren Prangerwirkung perpetuiert und vertieft. Die den Eingriff in Grundrechte des Betroffenen rechtfertigende Befugnisnorm des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zur Veröffentlichung von Informationen begegnet erheblichen Bedenken im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht. Der Senat hat Zweifel, dass die Befugnisnorm dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt, da weder die Dauer der Veröffentlichung, noch eine Hinweispflicht der Behörde und eine Abwägung widerstreitender Interessen geregelt sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 4. Februar 2013

16 L 120/13

Das Gericht untersagt mittels einstweiliger Anordnung die Internetveröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen wegen unzulässigen Eingriffs in die Berufsfreiheit des Antragstellers. Bei der beabsichtigten Veröffentlichung fehlte der Bezug zu einem konkreten Lebensmittel/Produkt; der pauschale Verweis auf bestimmte Produktarten reicht nicht. Eine selbständige betriebsbezogene Warnbefugnis ist dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch nicht zu entnehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Aachen am 4. Februar 2013

7 L 569/12

Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken an der hinreichenden Bestimmtheit des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs bezüglich der Schwelle des Einschreitens durch die Behörde, der Gewichtung eines Verstoßes und der Höhe des zu verhängenden Bußgeldes. Der Senat hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 13. Februar 2013

6 B 10035/13

Es bestehen Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Regelung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zur Veröffentlichung von Informationen mit Unionsrecht (EG-Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - BasisVO). Die Gefahr der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Betroffenen durch die Veröffentlichung der Informationen überwiegt gegenwärtig das Interesse der Allgemeinheit an der Information über in der Vergangenheit festgestellte Hygienemängel. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Arnsberg am 21. Februar 2013

3 L 85/13

Das Gericht geht davon aus, dass eine abschließende Beantwortung der kontrovers beurteilten Rechtsfrage, ob das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eine ausreichende Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen bildet, einer umfassenden Prüfung im Hauptsachverfahren vorbehalten bleiben muss. Das Gericht zweifelt an der Vereinbarkeit der Ermächtigungsgrundlage mit Unionsrecht und Verfassungsrecht, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, da die Dauer der Veröffentlichung nicht gesetzlich geregelt und eine Pflicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. April 2013

13 B 215/13

Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. April 2013

13 B 238/13

Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. April 2013

13 B 192/13

Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. Es fehlt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 28. November 2013

39534/07

In dem Fall "Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gegen Österreich" entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass einer Nichtregierungsorganisation das Recht auf Zugang zu (anonymisierten) Entscheidungen der nationalen Behörde (Tiroler Landes-Grundverkehrskommission) einzuräumen ist. Die Verweigerung der Herausgabe von Informationen, die, wie hier gegeben, im öffentlichen Interesse liegen, verletzt Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention. Der von der Akten führenden Stelle geltend gemachte Aufwand hätte bereits durch eine aktive Veröffentlichung der einzelnen Entscheidungen vermieden werden können. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

Sonstige

Beschluss: Landgericht Berlin am 11. Februar 2014

15 O 58/14

Die Entscheidung des (Zivil)Gerichts beschäftigt sich mit der Frage eines urheberrechtlichen Verbots der Veröffentlichung eines nach dem IFG (Bund) herausgegebenen Dokuments. Hintergrund war die Abmahnung der Betreiber der Plattform Frag den Staat durch das Bundesinnenministerium, welches die Veröffentlichung eines internen Vermerks als Urheberrechtsverstoß ansah. Das Rechtsgutachten des Bundesinnenministeriums betreffend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der 5%-Sperrklausel unterfällt nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheberrechtsfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials. Die in dem Vermerk enthaltenen Schlussfolgerungen sind danach nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht