Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten - Ausschlusssgrund der behördlichen Beratung oder Schutz geistigen Eigentums

2 K 89.09

Der Ausnahmetatbestand zum Schutz der Durchführung von Gerichtsverfahren dient nicht dem Schutz der öffentlichen Hand vor Klagen der Bürger, sondern schützt die Rechtspflege vor nachteiligen Beeinträchtigungen. Den aus der Aktenkenntnis möglicherweise resultierenden Vorteil der Gegenseite hat die Behörde aufgrund ihrer besonderen Bindung an Gesetz und Recht hinzunehmen. Bei den zur Einsicht beantragten Gutachten handelt es sich um eine Beratungsgrundlage, die von der Behörde eingeholt wurde. Rückschlüsse auf den behördeninternen Meinungsbildungsprozess lassen sie nicht zu, so dass der entsprechende Ablehnungstatbestand nicht zutrifft. Der urheberrechtliche Schutz des Vervielfältigungs- und Erstveröffentlichungsrechts steht dem Informationszugang nicht entgegen, wenn die Verfasser entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt haben bzw. wenn dies zum Erreichen des Vertragszweck erforderlich ist. Grundsätzlich ist das auch das Recht der Behörde auf Informationsgewährung Teil der Aufgabenstellung der Behörde, für deren Zwecke die Gutachten gefertigt wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Schutz besonderer Verfahren Urheberrecht Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 6. März 2012

26 K 3489/11

Das Verwaltungsgericht bejaht den Anspruch des Klägers (ein Journalist) auf Einsicht in das Gutachten des Rechtsamtes einer Stadt zu möglichen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit getätigten Derivatgeschäften. Ein über die Frage der Beraterhaftung (Haftung von Banken) und über die Frage von möglichen Ansprüchen der Stadt erstelltes Rechtsgutachten fällt nicht unter den Ausschlusstatbestand, der den Entwurf für eine Entscheidung oder eine Arbeit zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung vom Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ausnimmt. Rechtsgutachten über Vorfragen und Stellungnahmen von Fachbehörden fallen nicht unter dieser Ausnahmeregelung. Das Gutachten ist auch nicht Teil des Willensbildungsprozesses; dieser ist vielmehr bereits abgeschlossen. Bei dem Rechtsgutachten handelt es sich weder um Geschäftsgeheimnisse der Gemeinde, noch wurden Geschäftsgeheimnisse Dritter vorgetragen. Das Pressegesetz Nordrhein-Westfalen ist keine spezialgesetzliche Regelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Soweit die öffentliche Zugänglichkeit durch das Informationsfreiheitsgesetz jedem Bürger eröffnet wird, steht der Zugang unter gleichen Bedingungen auch Pressevertretern zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 13. Februar 2013

2 L 16.13

Das Gericht versagt eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundesinnenministerium auf Einsicht in Vermerke/Gutachten zu einem Parteiverbotsverfahren. Es fehlt an der Dringlichkeit, da kein gegenwärtiger Anlass für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Presse besteht, der die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Mai 2013

12 S 23.13

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der ersten Instanz, dass die im Wege einstweiliger Anordnung begehrte Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung von Informationszugang auf eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet und daher abzuweisen ist. Von dem Begriffsmerkmal "Arbeiten und Beschlüsse" zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz werden alle Aktenteile erfasst die unmittelbar mit dem Entscheidungsprozess zusammenhängen. Umfasst sind auch Vorarbeiten und Ausarbeitungen, aus denen die zu treffende Entscheidung entwickelt werden soll, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese Vorarbeiten entstanden sind. Der Ausschlussgrund knüpft daran an, dass die Vorarbeiten einer konkret bevorstehenden Entscheidung dienen und greift nur ein, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung/Maßnahme vereitelt würde. Im Aktenbestand des Bundesinnenministeriums befindliche Gutachten/Stellungnahmen von Landesinnenministerien sind keine Aufzeichnungen "Dritter" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 12. September 2013

17 E 3432/13

Das Gericht lehnt den Antrag der Kampagne des Volksentscheides über die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Informationszugang zu Unterlagen über Beteiligungen der Netzgesellschaften und ein Bewertungsgutachten ab. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung würde die Hauptsache endgültig vorwegnehmen, da die Erteilung der begehrten Informationen sich später nicht wieder rückgängig machen ließe. Für Altverträge, die vor Erlass des Transparenzgesetzes geschlossen wurden, gilt ein verschärfter Maßstab; Informationszugang wird nur gewährt, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt. Es besteht ein gesteigertes Geheimhaltungsinteresse der Netzgesellschaften, die sich auf den Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können. Das Gericht führt aus, das Informationsinteresse auch der Öffentlichkeit sei zu einem nicht unerheblichen Teil befriedigt, da die Ergebnisse des Gutachtens, die Bewertungsmethoden und die herangezogenen Prämissen publik gemacht wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. November 2013

8 A 809/12

Das Gericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und lehnt lediglich den Informationszugang zu den Anlagen der zur Einsicht begehrten Gutachten ab. Der Erfolg einer behördlichen Maßnahme wird durch die Akteneinsicht nicht erheblich beeinträchtigt. Fraglich ist schon, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als "behördliche Maßnahme" gilt, jedenfalls ist die Realisierung der Ansprüche durch den Informationszugangsanspruch nicht konkret gefährdet. Die Rechtsgutachten sind auch keine "Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Gutachten beziehen sich auch nicht auf den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde. Nicht geschützt sind nämlich Unterlagen, die eine Zusammenfassung von Fakten und rechtlichen Bewertungen enthalten und insofern allein Grundlage der Willensbildung sind, wie die in Rede stehenden Gutachten des Rechtsamtes. Daran ändern auch die in den Gutachten enthaltenen Handlungsempfehlungen nichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6. März 2014

12 B 20.12

Grundsätzlich zählen auch die Angaben zur Finanzierung eines umweltbezogenen Vorhabens (hier: Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung) und zur Finanzkraft des Vorhabenträgers zu den Umweltinformationen. Zu welchem Zweck der Kläger diese Informationen begehrt, hat keinen Einfluss auf ihre Qualifizierung als Umweltinformationen. Eine Aufbereitung von Daten kann von der Behörde aber nur verlangt werden, soweit dies im Rahmen einer Aussonderung von Daten, die einem Ausschlussgrund unterliegen, erforderlich ist. Von einer offensichtlich missbräuchlichen Inanspruchnahme der Arbeitskraft des Beklagten ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht auszugehen. Auf eine noch nicht abgeschlossene Aufbereitung von Rohdaten kann sich die Behörde nur solange berufen, wie eine Aufarbeitung beabsichtigt und möglich ist und tatsächlich erfolgen soll. Die in digitalisierter Form vorliegenden Informationen sind auf Wunsch auf einem USB-Stick des Klägers abzuspeichern; ein unverhältnismäßiger Aufwand ist hiermit nicht verbunden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Bremen am 25. Juli 2014

4 K 1984/13

Der Kläger begehrt Einsicht in den von der Ausländerbehörde verwendeten Fragenkatalog zur Ermittlung einer Scheinehe. Das Gericht gibt dem Innensenator auf, in diejenigen Fragen Einsicht zu gewähren, die von der Landesbeauftragten für den Datenschutz beanstandet und in den aktuell verwendeten Fragenkatalog nicht übernommen wurden. Durch die Bekanntgabe der aktuell verwendeten Fragen könnte der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt werden. Von diesem Ausnahmetatbestand sind auch Vorarbeiten und Ausarbeiten, aus denen die zu treffende Entscheidung entwickelt werden soll, erfasst. Die Fragenkataloge dienen der Ausländerbehörde zur Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung. Ob die Befragung auf Grundlage des Fragenkatalogs zum Erfolg führt und mit gesetzlichen Vorgaben (allgemeines Persönlichkeitsrecht und Gleichbehandlungsgebot) vereinbar ist, ist für das Vorliegen des Ausschlussgrundes irrelevant. Soweit der Fragenkatalog nicht mehr verwendet wird, ist der Ausschlussgrund entfallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 28. Juli 2022

13 K 4645/19

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studien zur Lebensmittelkennzeichnung zu Unrecht zurückgehalten hat. In der Studie ging es um die Bewertung einer Lebensmittelampel, die anzeigt, ob Lebensmittel eher gesund oder eher ungesund sind. Die Bewertung änderte sich nach einer Überarbeitung. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen die Behörde nicht vor politisch unliebsamen Ergebnissen eingeholter Fachstudien schützt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Entwürfe oder Vorarbeiten

Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Beschluss: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 23. Januar 2020

9 A 1466/18

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Er bestätigt deren Auffassung, dass die Rohfassung einer Studie zur Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung eine Umweltinformation darstellt, von einer privatrechtlich organisierten Stelle herauszugeben ist und Ablehnungsgründe des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht vorliegen. Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof auf die Argumentation der Beklagten zur Wissenschaftsfreiheit ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit