Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Braunschweig am 26. Juni 2013

5 A 33/11

Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu Messergebnissen, die die beklagte Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen von Testfahrten gewonnen hat. Das Gericht begründet dies mit dem entgegenstehenden Schutz geistigen Eigentums, und zwar insbesondere im Hinblick auf Tätigkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft und Forschung. Die Testergebnisse fallen unter den Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Dies gilt auch dann, wenn die Anstalt mit den Testreihen nicht ausschließlich einen wissenschaftlichen Ansatz verfolgt hat, sondern auch die Zulassung eines Messgeräts geprüft hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Sonstige

Beschluss: Landgericht Berlin am 11. Februar 2014

15 O 58/14

Die Entscheidung des (Zivil)Gerichts beschäftigt sich mit der Frage eines urheberrechtlichen Verbots der Veröffentlichung eines nach dem IFG (Bund) herausgegebenen Dokuments. Hintergrund war die Abmahnung der Betreiber der Plattform Frag den Staat durch das Bundesinnenministerium, welches die Veröffentlichung eines internen Vermerks als Urheberrechtsverstoß ansah. Das Rechtsgutachten des Bundesinnenministeriums betreffend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der 5%-Sperrklausel unterfällt nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheberrechtsfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials. Die in dem Vermerk enthaltenen Schlussfolgerungen sind danach nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Sonstige

Beschluss: Kammergericht Berlin am 12. März 2014

24 W 21/14

Die Entscheidung des Kammergerichts beschäftigt sich mit der Frage eines urheberrechtlichen Verbots der Veröffentlichung eines nach dem IFG (Bund) herausgegebenen Dokuments und bestätigt die erstinstanzliche Verneinung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs des Bundesinnenministeriums. Hintergrund war die Abmahnung der Betreiber der Plattform Frag den Staat durch das Bundesinnenministerium, welches die Veröffentlichung eines internen Vermerks als Urheberrechtsverstoß ansah. Das Rechtsgutachten des Bundesinnenministeriums betreffend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der 5%-Sperrklausel bei Europawahlen erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine persönliche geistige Schöpfung zu stellen sind und unterfällt daher nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Für den urheberrechtlichen Schutz verbleibt im Wesentlichen nur die Darstellung und Formgestaltung unter Ausschluss der inhaltlichen Elemente. Die sprachliche Gestaltung lässt im vorliegenden Vermerk keine ausgeprägt individuellen, eigenschöpferischen Züge erkennen. Der inhaltlich-fachliche Wert ist für die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Textes ebenso wenig von ausschlaggebender Bedeutung wie das Interesse, das diese Stellungnahme in der Öffentlichkeit gefunden hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. September 2014

13 K 4674/13

Gegenüber der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien besteht ein Anspruch auf Herausgabe einer analog nutzbaren Kopie eines indizierten Videofilms. Eine amtliche Aufzeichnung liegt auch vor, wenn die Information der Behörde von einem Dritten zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung - hier die Einstufung des Filmmaterials als jugendgefährdend - übermittelt wurde. Das Urheberrecht steht der Herausgabe der Kopie ausnahmsweise nicht entgegen. Bei dem Film handelt es sich zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Werk und die Überlassung der Kopie stellt auch ein Vervielfältigen und Verbreiten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Doch ist es nach diesem Gesetz zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen zu lassen, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt auch dann vor, wenn die Kopie auf Veranlassung des Antragstellers von der Behörde hergestellt wird. Belange des Jugendschutzes werden durch die Abgabe eines indizierten Films an einen Erwachsenen nicht berührt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Urheberrecht Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2015

7 C 2.14

Der Deutsche Bundestag ist eine informationspflichtige Stelle, soweit es um Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste geht. Bei der Erstellung von Gutachten handelt es sich um der Mandatausübung vorgelagerte Verwaltungsaufgaben. Die Tatsache, dass Abgeordnete diese Unterlagen für ihre parlamentarische Tätigkeit nutzen, steht dem nicht entgegen. Zudem enthält das Urteil ausführliche Darlegungen zum Urheberrecht. Es ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt. Dazu gehört auch die Gewährung von Informationszugangsansprüchen. Ein genereller Vorrang eines der Behörde zugewiesenen Urheberrechts folgt aus dem entsprechenden Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes somit nicht; das Veröffentlichungsrecht kann dem Informationsbegehren in diesem Fall nicht entgegengehalten werden. Das Gerichtet deutet aber an, dass die nutzungsberechtigte Behörde insbesondere im Falle wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten ein anerkennenswertes Interesse am Urheberrechtsschutz haben könnte. Bei der strittigen Unterlage handelte es sich um die Ausarbeitung "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen". (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2015

7 C 1.14

Der Deutsche Bundestag ist eine informationspflichtige Stelle, soweit es um Gutachten oder sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sowie des Sprachendienstes geht. Bei der Erstellung von Gutachten und Übersetzungen handelt es sich um der Mandatausübung vorgelagerte Verwaltungsaufgaben. Die Tatsache, dass Abgeordnete diese Unterlagen für ihre parlamentarische Tätigkeit nutzen, steht dem nicht entgegen. Zudem enthält das Urteil ausführliche Darlegungen zum Urheberrecht. Es ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt. Dazu gehört auch die Gewährung von Informationszugangsansprüchen. Ein genereller Vorrang eines der Behörde zugewiesenen Urheberrechts folgt aus dem entsprechenden Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes somit nicht; das Veröffentlichungsrecht kann dem Informationsbegehren in diesem Fall nicht entgegengehalten werden. Das Gerichtet deutet aber an, dass die nutzungsberechtigte Behörde insbesondere im Falle wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten ein anerkennenswertes Interesse am Urheberrechtsschutz haben könnte. Die strittigen Unterlagen wurden für den früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg angefertigt und von diesem für seine Dissertation verwendet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA)

Urteil: Verwaltungsgericht Dresden am 21. April 2016

3 K 1317/12

Gutachten und Dokumentationen, die ein Tagebaubetreiber zwecks Genehmigung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen in Auftrag gegeben und seinem Antrag zugrunde gelegt hatte, können nicht, wie von der Genehmigungsbehörde erfolgt, aus Urheberrechtsgründen geheimgehalten werden. Die Weitergabe der Unterlagen ist trotz teilweiser Verletzung des Urheberrechts zulässig, da das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Information das private Nichtveröffentlichungsinteresse (Erstveröffentlichung) überwiegt. Lediglich Ortsangaben aus der Artenschutzdokumentation können geschwärzt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Urheberrecht

Transparenzgesetz (Hamburg)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 20. September 2021

3 Bf 87/18

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigt ein Urteil der Vorinstanz, nach dem ein Anwaltsschriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen Urheberrechtsschutz genießt. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. In seiner Urteilsbegründung nimmt das Oberverwaltungsgericht zudem Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das an dem Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Werkes aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr festhält (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2019, 7 C 1.18). (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 15. Juli 2021

5 K 486/20

Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 22. Juni 2021

10 S 320/20

Der Zugang zu einer für die beklagte Gemeinde von einem Rechtsanwalt erstellen, schriftlichen Beratung ist im konkreten Einzelfalls, der dem Verfahren zu Grunde lag, zu gewähren. Der Verwaltungsgerichtshof begründet ausführlich, weshalb die Ausnahmetatbestände des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, der Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, vor nachteiligen Auswirkungen auf den Erfolg eines Gerichtsverfahrens oder der Urheberrechtsschutz nicht erfüllt sind. Gegenstand der anwaltlichen Beratung waren Einzelheiten zur Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht