Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 36 Ergebnisse.

  • Grundlage? Grundlage? Die Prüfungsfähigkeit wird beispielsweise auf der Grundlage des § 18 der Approbationsordnung für Ärzte Grundlage? Grundlage?
  • Rechtsprechung des BVerfG zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung BVerfGE 67, 100 [130 ff.] auch Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Schutzbedürftigkeit dvon Informationen umso größer, je näher Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs Rechtsprechung des BVerfG zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung BVerfGE 67, 100 [130 ff.] auch Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die Schutzbedürftigkeit dvon Informationen umso größer, je näher
  • Zum Hintergrund der Bemühungen der BundesverfassungsrichterInnen um die Vorlage eines Grundsatzfalles beschreibt der FR-Artikel Konflikte der kirchennahen Rechtsprechung des BVerfG mit der Rechtsprechung Zum Hintergrund der Bemühungen der BundesverfassungsrichterInnen um die Vorlage eines Grundsatzfalles beschreibt der FR-Artikel Konflikte der kirchennahen Rechtsprechung des BVerfG mit der Rechtsprechung Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG.
  • Verfassungsbeschwerde BerlHG
    Humboldt Universität zu BerlinBerlin
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 4 Monate her
    Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere des Beschwerdeschriftsatzes Die Argumentation der AG, dass Rechtsgrundlagen und deren Auslegungen Dagegen sind die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung ebenso wie das Ergebnis der Grundlage von § 40 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz und § 13 Abs. 6 Berliner Datenschutzgesetz. wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 18 IFG.
  • Bestimmungsanwendung zum unrechtmäßigen Vorteil der Rundfunkanstalten & zum Schaden der dem RbStV Bestimmungsanwendung zum unrechtmäßigen Vorteil der Rundfunkanstalten & zum Schaden der dem RbStV Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Sie beziehen sich auf die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Regelungen in § 20 und § 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
  • Auf der Ebene der Rechtfertigung ist dann zu fragen, ob der konkrete Eingriff von der Einwilligung des , des Willens und der Rechte, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen bzw. Auf der Ebene der Rechtfertigung ist dann zu fragen, ob der konkrete Eingriff von der Einwilligung des , des Willens und der Rechte, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen bzw. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen
  • BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs
  • Begründung und Verfassungskonformität SGB II (Hartz IV) Sanktionen
    Bundesagentur für ArbeitBund
    Information nicht vorhanden, 10 Jahre, 3 Monate her
    Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den
  • Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den
  • Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den
  • Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die Leistungen auf Grundlage einer allgemeinen Mandatsvereinbarung Im Hinblick auf eine weitere Aufschlüsselung der Kosten bzw. eine Vorlage der von der beratenden Rechtsanwaltskanzlei den Inhalten der Kostennoten handelt es sich um durch Artikel 12 des Grundgesetzes und § 8 IFG NRW geschützte Es kommen mithin die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung
  • Bundesverfassungsgerichts an der Bestimmung des Regelsatzes für SGB II & SGB XII nicht umgesetzt Bundesverfassungsgerichts an der Bestimmung des Regelsatzes für SGB II & SGB XII nicht umgesetzt Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen __blob=publicationFile finden Sie in der Anlage zum Qualitätsbericht EVS 2013 alle Erhebungsunterlagen
  • %C3%BCr.pdf) wird auf S. 2 auf die Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern erläutert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs %C3%BCr.pdf) wird auf S. 2 auf die Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern erläutert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs
  • Wenn nein, welche gesetzliche Grundlage und Begründung gibt es für die Außenwirkung? 3. Daher folgende Frage: Auf welche rechtliche Grundlage beruft sich die Richtlinie, um Grundrechte einschränken Frage: Welche rechtliche Grundlage hat die Grundrechtseinschränkung? Daher folgende Frage: Auf welche rechtliche Grundlage beruft sich die Richtlinie, um Grundrechte einschränken Frage: Welche rechtliche Grundlage hat die Grundrechtseinschränkung?
  • seit Monaten soll das bayerische Klimaschutzgesetz aufgrund des Urteils des BVerfG reformiert werden Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes aufgrund des Urteils des BVerfG reformiert werden. Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Diese sind Grundlage für die Erstellung der 2. Behörde läge und das bürgerliche Kontrollrecht auf diesen Wege umgangen werden könnte. Kein schützenswertes Interesse liegt jedoch in der Geheimhaltung der Information, die Grundlage dieser Geschützt ist insofern der Prozess der Entscheidungsbewertung, nicht aber die Entscheidungsgrundlage beauftragten Rechnungen auf Grundlage von HBEFA Version 3.3 zurückzuführen.
  • Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Umwelt und Gesundheit"
    Bundesministerium für GesundheitBund
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 4 Monate her
    ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Finanzierungsmöglichkeiten, noch keine belastbare Grundlage für eine Einsichtnahme bzw. auch damit mögliche Finanzierungsmöglichkeiten, noch keine belastbare Grundlage für eine Einsichtnahme bzw. auch damit mögliche
  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Dezember 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Mit Antrag vom 29.08.2017 beantragten Sie auf Grundlage des IFG die Übersendung dieses Gutachtens. Dem Autor muss es vielmehr gelungen sein, auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erfassung des Stoffes 68 - 70 des Gutachtens) stützt sich naheliegender Weise auf die Rechtsprechung des BVerfG selbst. in der Rechtsprechung des BVerfG enthaltenen Stoffes. Die Zusammenfassung der Rechtsprechung auf drei Seiten des Gutachtens erfordert eine Gewichtung der
  • Mannheim: Errichtung eines Penthouses auf dem Baudenkmal "Villa Lanz" Erzbergerstrasse 18.
    Stadt MannheimBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), Geschäftsgeheimnisrechte in Bezug auf Art. 14 Abs. 1 GG berufen wollte, bestünde aufgrund eines gesetzlich Ich bitte sie deshalb hiermit aufgrund des Ablaufs der gesetzlichen Frist am 17. Belange des Grundgesetzes, des Denkmalschutzgesetzes, des Verwaltungsrechtes und in § 303 Abs. 2 StGB Verfassug Recht), wäre diese Verfahrensweise der Stadt Mannheim bereits grundgesetzlich unzulässig (
  • , VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der letzten Erkenntnisse über die Missachtung des Grundgesetzes (Art. 7 IV 3), hoffe ich, dass Sie sich bei der Entscheidung über das künftige Verfahren Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Grundgesetzes (Art. 7 IV 3), hoffe ich, dass Sie sich bei der Entscheidung über das künftige Verfahren Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Stellungnahmen zum Referentenentwurf des SEPL 2019
    Behörde für Schule und BerufsbildungHamburg
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 7 Monate her
    Die BSB führt hierzu aus, dass die Planungsentscheidung zum SEPL auf der Grundlage der Stellungnahmen Die Vorschrift ist Ausfluss der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein „Kernbereich Hintergrund dieser Rechtsfigur ist der Grundsatz der Gewaltenteilung; sie soll gewährleisten, dass die Auf der Grundlage des SEPL, den die Behörde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen erstellt, wird Eine öffentliche Diskussion im Vorfeld einer Senatsbefassung auf der Grundlage der Stellungnahmen der
  • Terminkalender von Olaf Scholz im Senat Scholz II sowie von Peter Tschentscher
    Senatskanzlei HamburgHamburg
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 7 Monate her
    Denn Grundlage dieser prognostischen Einschätzung können allein bei den staatlichen Stellen vorhandene zusammensetzen und erst in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der Sicherheitslage ermöglichen. Diese Einschränkung, die ihre Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Verhältnis der Gewalten zueinander das der Erste Bürgermeister einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt würde, das im Interesse des Staatswohls Gang und die Grundlage der Willensbildung des Senats ermöglichen würden, gerade nicht ersichtlich.
  • Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung des „Sitzungsprotokolls der Die Einbindung einer Fachjury im Rahmen der öffentlichen Kulturförderung, die auf Grundlage einer entsprechenden , denn es enthält die Ergebnisse der Sitzung der Förderjury, die Gegenstand und Grundlage behördlicher es die maßgebliche Grundlage für die im Anschluss an die Jurysitzung stattfindenden Beratungen innerhalb Dabei bildet hier das Juryprotokoll die wesentliche Grundlage für die behördliche Entscheidung.
  • Informationen zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
    Bundesministerium der FinanzenBund
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 11 Monate her , 500,00 Euro
    In diesen Dokumenten sind Passagen auf der Grundlage des § 3 Nummer 2 IFG, des § 3 Nummer 8 IFG sowie der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates (vgl. V. m. den Regelungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Auf der Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 1 IFGi. Grundlage nichtig sind.