Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 357 Ergebnisse.

  • Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Rheinland-Pfalz gelten eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Alle Landesbeamtinnen und Landesbeamte sind an Recht und Gesetz gebunden. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz
  • über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Firewalls oder Virenschutzsoftware nicht hiergegen schützen. /content/nachrichten/datenschutznachrichten/23-juni-2017 https://datenschutz-berlin.de/attachments/1309 Rheinland-Pfalz Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Inneres Datenschutz
  • Sozialpsychiatrischer Dienst - Schutzbedarf der Daten bitte schicken Sie mir Ihre Einschätzung und Erklärung /2023-11/it-sicherheit-gesundheitsaemter-rheinland-pfalz-software-datenschutz Dies ist ein Antrag auf Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Inneres Datenschutz Informationsfreiheit
  • Datenschutz beginnt mit Selbstschutz, Wählerverzeichnisse mit kompletter Adresse der Kandidaten streichen Datenschutz = Selbstschutz. Herzlichen Dank im Voraus. Anfrage teilweise erfolgreich Datenschutz beginnt mit Selbstschutz, Wählerverzeichnisse Datenschutz = Selbstschutz. Herzlichen Dank im Voraus. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. = Selbstschutz verstößt. ...
  • über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Auskünfte aus dem Altlastenkataster
    Landesamt für Umwelt Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 10 Monate her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung / | https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/bodenschutz/bodenschutzrecht/ ). für Umwelt in dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang können Sie im Kern § 9 Absatz 1 Landesbodenschutzgesetzes Demnach wird "beim Landesamt für Umwelt ...zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz , Landesbodenschutzgesetz und entsprechenden Verordnungen) keine Auskunftspflicht gegenüber Dritten festgehalten
  • Projekt: Sicherheitslücken in der Software der Firma Mikroprojekt GmbH Informationen zu Ihrer Datenschutzrechtlichen Im Artikel von Zeit Online wurde Sicherheitslücken identifiziert: https://www.zeit.de/digital/datenschutz IT-Sicherheit datenschutz mikroprojekt ÖGD RLP Projekt: Sicherheitslücken in der Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Inneres Datenschutz Informationsfreiheit
  • Betriebssysteme, Datenschutz-, Datenlösch- und Sicherheitskonzept der Stadtverwaltung Koblenz
    Stadtverwaltung KoblenzRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 7 Monate her
    Betriebssysteme, Datenschutz-, Datenlösch- und Sicherheitskonzept der Stadtverwaltung Koblenz Die eingesetzten Statements von Landesdatenschutzbeauftragten/ Ihrem Datenschutzbeauftragten, Anschreiben der Landesregierung Statements von Landesdatenschutzbeauftragten/ Ihrem Datenschutzbeauftragten, Anschreiben der Landesregierung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Dementsprechend variieren auch die Datenschutz- und Datenlöschkonzepte.
  • DGM1 Geländedaten für den Schutz von Menschenleben (Hochwasserschutz/Starkregen) Die DGM1-Geländedaten Anfrage teilweise erfolgreich DGM1 Geländedaten für den Schutz von Menschenleben (Hochwasserschutz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung „DGM1 Geländedaten für den Schutz von Menschenleben (Hochwasserschutz/Starkregen)“ vom 19.04.2023 (#276762 Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Eine Verletzung der sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht sei erst dann gegeben, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Diese Möglichkeit ist auch ausdrücklich in den von Ihnen genannten Gesetzen eröffnet. : Gesetz Quelle: Wappen Rheinland-Pfalz Fundstelle: GVBl. 1992, 99 Gliederungs-Nr: 34-1 Landesjustizverwaltungskostengesetz
  • Verfahrenskostenhilfe für Versorgungssuchende/Schutzsuchende
    Ministerium der Justiz Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 2 Monate her
    Verfahrenskostenhilfe für Versorgungssuchende/Schutzsuchende Ich benötige Angaben zu folgenden Fragen Anfrage teilweise erfolgreich Verfahrenskostenhilfe für Versorgungssuchende/Schutzsuchende Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung “ vom 18.10.2017 (#24944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. " nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und
  • " Damit wird die datenschutzrechtlich fragwürdige Luca-App (u.a. vgl. " Damit wird die datenschutzrechtlich fragwürdige Luca-App (u.a. vgl. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Dies soll nach dem Gesetzeswortlaut in Papierform geschehen. Rheinland-Pfalz Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Inneres Datenschutz
  • Schallschutzwand B39; Dudenhofen
    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 11 Monate, 2 Wochen her
    Schallschutzwand B39; Dudenhofen Im Rahmen der Erneuerung der Schallschutzwand B39 im Abschnitt Dudenhofen Angeblich besteht keine Notwendigkeit einer Erhöhung oder Verlängerung der Schallschutzwand, obwohl sich das Verkehrsaufkommen und der Schwerlastverkehr seit der Erstellung der Lärmschutzwand erhöht hat. Anfrage teilweise erfolgreich Schallschutzwand B39; Dudenhofen [#275919] Antrag nach Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • ), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt ), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Inneres Datenschutz Informationsfreiheit
  • Leuchtturmprojekt - Monitoring ausgewählter Oberflächengewässer auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (2009 Ergebnisbericht ist sicherlich für die Öffentlichkeit bedeutend, geht es doch um Einträge von Pflanzenschutzmitteln Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Koch, Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz ist hier per E-Mail am 18.03.2021 (2009 - 2018)“ vom 18.03.2021 (#215933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit
  • Hochwasserschutzkonzept
    Struktur- und Genehmigungsdirektion NordRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 4 Monate her
    Hochwasserschutzkonzept Müssen bei dem neu zu erstellenden Hochwasserschutzkonzept in der VG Rhaunen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen AW: Hochwasserschutzkonzept [#34387] Sehr geehrte Damen [#34387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasserschutzkonzept “ vom 05.11.2018 (#34387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet.
  • IT-Sicherheit im Landkreis Altenkirchen
    Kreisverwaltung AltenkirchenRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 9 Jahre, 1 Monat her
    Das Ergebnis zeigt gravierende Mängel vor allem in den Bereichen IT-Strategie, Datenschutz, IT-Sicherheit Welche Betriebssysteme sollen zukünftig eingesetzt werden? e. Welche Betriebssysteme sollen zukünftig eingesetzt werden? e. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz ( LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
  • Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: - Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: - Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). / Datenschutz #148168 Sehr geehrtxx xxxxxx, der o.g. / Datenschutz #148168 (Ihr Zeichen: 1-132/19-0212) [#148168] Ihr Zeichen: 1-132/19-0212 Sehr Mit freundlichen Grüßen AW: Widerspruchsverfahren wegen Verbraucherschutz / Datenschutz Gemäß § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz berichtigen wir unseren Bescheid vom 14.06.2019.
  • Anzahl der vollständig digitalisierten Verwaltungen im Bezug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Eine Summe aller vollständig digitalisierten Verwaltungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz und Sie mir Folgendes zu: Eine Summe aller vollständig digitalisierten Verwaltungen des Bundesausbildungsförderungsgesetz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen anfragenachdemlandestransparenzgesetz303781.pdf
  • Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
    Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbHRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate her
    Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt
  • Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
    Klinikum Worms gGmbHRheinland-Pfalz
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate her
    Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt
  • Kontrollbericht zu Die Lohner's, Rheinbreitbach
    Kreisverwaltung Neuwied - Referat VerbraucherschutzBund
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 2 Wochen her
    Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG