Informationsfreiheitsanfragen

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  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen Mit freundlichen Grüßen AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz- VIG
  • Ferner heißt es im Telekommunikationsgesetz (TKG) " § 165 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und 2. gegen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Ferner heißt es im Telekommunikationsgesetz (TKG) " § 165 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und 2.
  • Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II
    Jobcenter Stadt OldenburgBund
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 3 Monate her
    Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft getreten. Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich. Wobei es mir nicht um den Gesetzestext, sondern um die Fachlichen Weisungen geht.
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). , Tierschutz und Veterinärwesen" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). , Tierschutz und Veterinärwesen Lebensmittelüberwachung
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Januar 2019 17:46 An: Verbraucherschutz (Eimsbüttel) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff <<<< Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Verfahren in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Verbraucherschutz müssen bevorzugt bearbeitet
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Mai 2019 10:45 An: Verbraucherschutz (Eimsbüttel) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Kontrollbericht zu Mensa Campus, Hamburg [#139630] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).
  • Projekt "Antragsunterlagen maschinell vorprüfen"
    Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen KölnNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 2 Monate, 3 Wochen her
    Projekt "Antragsunterlagen maschinell vorprüfen" Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz maschinellen Vorprüfung von Antragsunterlagen konzipierten Prozesse Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz
  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).
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  • Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Euro für den Katastrophenschutz“ vom 27.12.2022 (#266383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Euro für den Katastrophenschutz“ vom 27.12.2022 (#266383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Mich interessiert die gesetzliche Basis dieser Verfahrensweise. Mich interessiert die gesetzliche Basis dieser Verfahrensweise. > Mich interessiert die gesetzliche Basis dieser Verfahrensweise. > Mich interessiert die gesetzliche Basis dieser Verfahrensweise. Ministerium Wirtschaft Klimaschutz
  • zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung ( https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
  • Kontrollbericht zu Oliveto, Bonn
    Bundesstadt Bonn - LebensmittelüberwachungsamtBund
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate her
    Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG Begründung: Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG
  • Datenweitergabe von PP Köln an Stadt Köln im Rahmen von ZeMAG
    Polizeipräsidium KölnNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate her
    (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG),
  • Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Von einer Anhörung des Betriebes nach § 87 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes
  • Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Von einer Anhörung des Betriebes nach § 87 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes
  • Arbeitsunfälle mit Todesfolge Guten Tag, auf Grundlage meiner Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Anfrage wird Ihnen auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (BlnIFG!) , Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Arbeitsschutz Immissionsschutz
  • Reisen von und nach Österreich
    Landkreis Darmstadt-Dieburg - GesundheitsamtHessen
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 11 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln bitte informieren Sie sich hierzu tagesaktuell unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz
  • Vortrag beim Datenschutz-Austauschtreffen der COMECE
    Europäische KommissionEuropäische Union
    Anfrage erfolgreich, 11 Monate her
    Vortrag beim Datenschutz-Austauschtreffen der COMECE Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367 /2006 Guten Tag, der Datenschutzbeauftragte der polnischen Bischofskonferenz (KIOD) berichtet vom Austauschtreffen der COMECE zum Thema Datenschutz am 15. Mit freundlichen Grüßen Anfrage erfolgreich Vortrag beim Datenschutz-Austauschtreffen der polnischen Bischofskonferenz (KIOD) berichtet vom Austauschtreffen der COMECE zum Thema Datenschutz
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