Informationsfreiheitsanfragen
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UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 5 Jahre, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rheinland-Pfalz ist die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 5 Landesverfassungsschutzgesetz (Verbraucherinformationsgesetz –VIG) ist. Aufgrund dieses weiten Begriffsverständnisses steht der im Landesverfassungsschutzgesetz festgelegte Rheinland-Pfalz Verfassungsschutz Inneres -
Gutachten zur Neuausrichtung der Feuerwehr- und Katstrophenschutzschule (heute: Feuerwehr- und Katstrophenschutzakademie)
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 8 Stunden, 42 Minuten herGutachten zur Neuausrichtung der Feuerwehr- und Katstrophenschutzschule (heute: Feuerwehr- und Katstrophenschutzakademie ) Gutachten zur Neuausrichtung der Feuerwehr- und Katstrophenschutzschule (heute: Feuerwehr- und Katstrophenschutzakademie (heute: Feuerwehr- und Katstrophenschutzakademie) [#307802] Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten (heute: Feuerwehr- und Katstrophenschutzakademie). Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs in Zweibrücken
Stadtverwaltung Zweibrücken – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Monate, 3 Wochen herüber den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hilfe und im Katastrophenschutz (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz Im Rahmen der Gefahrenabwehr und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit können Schutzkonzepte nicht an -
Datenschutzrechtliche Prüfung von ChatGPT: Zusätzliche Fragen an OpenAI
an Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und andere Behörden
Anfrage abgelehnt, 3 Monate herDatenschutzrechtliche Prüfung von ChatGPT: Zusätzliche Fragen an OpenAI die innerhalb der Datenschutzkonferenz und https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/datenschutzrechtliche-pruefung-von-chatgpt-geht-weiter-landesdatenschutzbeauftragter-stellt-zusaetzli und https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/datenschutzrechtliche-pruefung-von-chatgpt-geht-weiter-landesdatenschutzbeauftragter-stellt-zusaetzli Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Inneres Datenschutz Informationsfreiheit -
Konzept der Bußgeldbemessung
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 6 Monate herIch beantrage, dass die deutschen Datenschutzbehörden dasselbe tun. Anfrage abgelehnt § 15 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses Bußgeldbemessung Ich beantrage, dass die deutschen Datenschutzbehörden dasselbe tun. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rheinland-Pfalz Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Inneres Datenschutz -
Datenschutzbewusstsein der Beschäftigten im Ministerium
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Wochen, 1 Tag herDatenschutzbewusstsein der Beschäftigten im Ministerium Der LfDI RLP sagt: "Wir erwarten von den Wie stellt das Ministerium sicher, dass die Mitarbeitenden Ahnung von Datenschutz haben? Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Ausnahmegenehmigungen zum Landesimmissionsschutzgesetz in Rockenhausen-Dörnbach
Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 7 Monate, 2 Wochen herAusnahmegenehmigungen zum Landesimmissionsschutzgesetz in Rockenhausen-Dörnbach Ausnahmegenehmigungen für das Sportheim des TSV Dörnbach 1903 e.V in Rockenhausen-Dörnbach, die das Landesimmissionsschutzgesetz Anfrage abgelehnt Ausnahmegenehmigungen zum Landesimmissionsschutzgesetz in Rockenhausen-Dörnbach Ausnahmegenehmigungen für das Sportheim des TSV Dörnbach 1903 e.V in Rockenhausen-Dörnbach, die das Landesimmissionsschutzgesetz fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Fw-2: Ausnahmegenehmigungen zum Landesimmissionsschutzgesetz -
Prüfungen des Amazon-Logistikzentrums
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 7 Monate herDiese sollen sämtliche Prüfungen zum Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz umfassen. Diese sollen sämtliche Prüfungen zum Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz umfassen. und Verbraucherschutz". Ich beziehe mich auf sämtliche Prüfungen auf Basis folgender rechtlicher Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz ), Medizinproduktegesetz (MPG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung -
Datenschutzfolgeabschätzung zur sog. „Monocam“
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 9 Monate, 2 Wochen herDatenschutzfolgeabschätzung zur sog. „Monocam“ Die Datenschutzfolgeabschätzung zur sog. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur sog. Mit freundlichen Grüßen AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur sog. Mit freundlichen Grüßen AW: Datenschutzfolgeabschätzung zur sog. -
Datenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 1 Monat herDatenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software Informationen zu möglichen Datenschutzvorfällen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Anträge im Rahmen des Landestransparenzgesetzes müssen gem. § 11 Absatz 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz -
geförderten Projekte durch die Lotterie Rheinland-Pfalz
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Nach § 4 Abs. 1 des Landesglücksspielgesetz (LGlüG) werden in Rheinland-Pfalz zur Sicherstellung eines Bitte beachten Sie Folgendes: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Mit besten Grüßen Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Allgemeiner Katastrophenschutzplan der ADD
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 9 Monate, 3 Wochen herAllgemeiner Katastrophenschutzplan der ADD den allgemeinen Katastrophenschutzplan der ADD Anfrage abgelehnt Allgemeiner Katastrophenschutzplan der ADD [#276756] Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den allgemeinen Katastrophenschutzplan der ADD Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Datenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 3 Monate, 3 Wochen herDatenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software Informationen zu möglichen Datenschutzvorfällen Anfrage abgelehnt Datenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software [#296061] Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Dies hat der Landesdatenschutzbeauftragen Rheinland-Pfalz auch so kommuniziert. Somit muss meine Anfrage von dort bearbeitet werden und nicht vom Landesdatenschutzbeauftragten. -
Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 8 Monate herAufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen eine Aufstellung der gemeldeten Datenschutzverstöße Anfrage abgelehnt Aufstellung von gemeldeten Datenschutzverstößen [#131510] Antrag Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die Universitätsmedizin fällt nicht in den Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes gemäß § 3 Desweiteren stehen der Veröffentlichung der gemeldeten Datenschutzverstöße öffentliche Belange nach -
Brandschutzbedarfsplan und Organisationsuntersuchung Feuerwehr Koblenz
Stadtverwaltung Koblenz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr herBrandschutzbedarfsplan und Organisationsuntersuchung Feuerwehr Koblenz - Brandschutzbedarfsplan der Eine Veröffentlichung der Organisationsuntersuchung bzw. des Brandschutzbedarfsplans ist dort allerdings Anfrage abgelehnt Brandschutzbedarfsplan und Organisationsuntersuchung Feuerwehr Koblenz Eine Veröffentlichung der Organisationsuntersuchung bzw. des Brandschutzbedarfsplans ist dort allerdings Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Verträge und Vereinbarungen mit der Buhl Data Service GmbH
Zweites Deutsches Fernsehen – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 5 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung /168139 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ist nach § 19 Abs. 1 Landestransparenzgesetz Nach § 3 Abs. 7 LTranspG gilt das Landestransparenzgesetz für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz vom 24.11.2017, Rn. 3.8). -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Kreiskrankenhaus Grünstadt – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate herAls Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt -
Nutzung von Betriebssystemen
Kreisverwaltung Altenkirchen – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 6 Jahre, 10 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen sowie den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben typ=reference&y=100&g=IFG&p=3 Nr. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes – IFG – Der Schutzumfang des § § 9 https://beck-online.beck.de/? Hauptsächlich werden mittlerweile Thin-Clients eingesetzt. -
Vertrag mit juris
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 3 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Gesetzesbegründung zum Landestransparenzgesetz vom 23.06.2015, Drucksache 16/5173). Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Ministeriums (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Ministeriums -
Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr und Kosten des Cyberangriffs
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 3 Monate, 1 Woche herAlle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr und Kosten des Cyberangriffs Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr mit dem BSI, den Ministerien und dem Landesdatenschutzbeauftragten Anfrage abgelehnt Alle Unterlagen, Datenschutzmeldungen, den gesamten Schriftverkehr und Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. -
Kleine Anfrage nach LTranspG, VIG zu Breitbandausbauplanung
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 5 Jahre herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung (LfDI) keine Auswirkungen auf die Bestandskraft eines Verwaltungsakts nach dem Landestransparenzgesetz Die Vorschrift zielt nicht auf den Schutz geschäftlicher Informationen ab. Sofern geschäftliche Informationen zu schützen sind, wäre im vorliegenden Fall § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -
Polizeieigener Messenger poMMes
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 10 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rheinland-Pfalz (LTranspG) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Reinland-Pfalz (LTranspG) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Landestransparenzgesetzes informiert. Diese Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorschriften. -
Datenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Wochen herDatenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software Informationen zu möglichen Datenschutzvorfällen Anfrage abgelehnt Datenschutzvorfälle in Verbindung mit Mikroprojekt Software [#300161] LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu möglichen Datenschutzvorfällen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
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Recherchen
Handbuch der Informationsfreiheit
Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
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