Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 77 Ergebnisse.
-
Maßnahmenliste Hochwasser- und Katastrophenschutz
Kreisverwaltung Ahrweiler – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 5 Monate, 1 Woche her , 230,00 EuroMaßnahmenliste Hochwasser- und Katastrophenschutz Eine Liste umgesetzten Maßnahmen im Bereich Hochwasser Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung: Verfahren gegen die Kohl KG
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 10 Monate her , 330,00 EuroVerstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung des Inkassounternehmens KOHL GmbH & Co. Auch in geschwärzter Form bei etwaigen datenschutzrechtlichen Bedenken. Auch in geschwärzter Form bei etwaigen datenschutzrechtlichen Bedenken. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Inneres Datenschutz Informationsfreiheit -
Anfrage nach LTranspG: Informationen zur Planung von Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 9 Monate her , 1204,00 EuroAnfrage nach LTranspG: Informationen zur Planung von Feuerwehr und Katastrophenschutz 1. Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen Feuerwehr Katastrophenschutz Anfrage nach LTranspG: Informationen zur Planung von Feuerwehr und Katastrophenschutz [#158975] Antrag nach dem Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung schriftliche Auskunft handelt, weise ich darauf hin, dass dafür nach § 24 Abs. 1 LTranspG Kosten festgesetzt -
Auswertungen/Statistiken zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis
Stadtverwaltung Trier – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 7 Jahre, 6 Monate her , 900,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Entsprechend den gesetzlichen Regelungen benötigen wir aber einen Identitätsnachweis. Von einem Identitätsnachweis ist im Gesetzestext keine Rede. -
Dokumente zu "Topf Secret"
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft – Rheinland-Pfalz
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 3 Monate her , 64,29 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Ich habe den Antragsteller über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Auch die in Ihrer E-Mail gesetzte Frist (13.06.2021) wurde scheinbar von der Behörde ignoriert. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Pestizidanwendungsaufzeichnungen RLP
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Antwort verspätet, 4 Wochen, 1 Tag her , 150,30 EuroPestizidanwendungsaufzeichnungen RLP Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung folgende Antwort: Der ADD obliegt als zuständige obere Landesbehörde die Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes nach Maßgabe des § 59 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz. 298524) übersende ich Ihnen anbei die von Ihnen angeforderten Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz -
Verschlüsselte digitale Alarmierung bei den Feuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 1 Jahr, 11 Monate her , 38,00 EuroFeuerwehr-Löscheinheiten im Landkreis Mainz-Bingen Fragen an die Abteilung Brand-, Zivil- & Katastrophenschutz Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Katastrophenschutz Die Landkreise setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz Die Landkreise setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Kontrollbericht zu Vapiano, Mainz
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt – Bund
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 9 Monate her , 2500,00 EuroKontrollbericht zu Vapiano, Mainz [#35895] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). ://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Dies ist u.a. der überaus hohen Zahl an Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz geschuldet, -
Einsatztagebuch
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Antwort verspätet, 5 Monate her , 500,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Gutachten zum Einsatz gemeinfreier Software
Stadtverwaltung Trier – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 9 Jahre, 5 Monate her , 250,00 EuroEinsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz ( LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur WG: Gutachten zum Einsatz gemeinfreier Software [#7545] Auskunftsersuchen nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) Übersendung (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) abgelehnt werden müssen. -
Kontrollbericht zu Bratwurst Glöckle, Mainz
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt – Bund
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate her , 15,00 EuroKontrollbericht zu Bratwurst Glöckle, Mainz [#188386] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes -
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 5 Monate her , 191,71 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz 291855) übersende ich Ihnen anbei die von Ihnen angeforderten Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz -
Auswertungen/Statistiken zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger-Land – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 7 Jahre, 5 Monate her , 820,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus
Stadtverwaltung Pirmasens – Rheinland-Pfalz
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 10 Monate her , 252,45 EuroWeiterhin teilt er mit, die im Gutachten gemachten Vorschläge würden umgesetzt und weitere Kontrollmessungen der Abschlussbericht, der dem Hauptausschuss zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen auf Brandschutz Weiterhin teilt er mit, die im Gutachten gemachten Vorschläge würden umgesetzt und weitere Kontrollmessungen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung „Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus“ vom 23.02.2018 (#26738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Flutkatastrophe 2021 / Aufstellung von Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG
Kreisverwaltung Ahrweiler – Rheinland-Pfalz
Anfrage eingeschlafen, 10 Monate, 3 Wochen her , 230,00 Euro2021 entstandenen Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz 2021 entstandenen Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Akten/Daten zur Lagebewertung im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Monate, 1 Woche her , 500,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Flutkatastrophe 2021“ [#263418] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz -
Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr her , 5,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die Vorgaben des Transparenzgesetztes sind höher einzustufen, als eine nicht nachvollziehbare Schutzpflicht Gem. §§ 1, 2 Landestransparenzgesetz (LTransG) besteht grundsätzlich auch ein solcher Anspruch. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Urteil 3 A 10615 /21. OVG.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate her , 15,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Gemäß § 1 Abs. 2 des Justizgebührenbefreiungsgesetzes können Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen Informationen zu Ihren Rechten aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben wir unter „https://vgko.justiz.rlp.de /de/service-informationen/datenschutz/“ bzw. „https://ovg.justiz.rlp.de/de/service-informationen/datenschutz/“ bereitgestellt. -
Kommunikation mit dem Unterabschnitt 1 (23.07.2021 und 24.07.2021) bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche her , 500,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz bezüglich des Abzuges von Feuerwehrkräften“ vom 12.02.2023 (#270064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Stand der E-Akte und E-Personalakte
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 10 Monate, 2 Wochen her , 100,00 EuroStand der E-Akte und E-Personalakte Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgesetz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Landesgebührengesetz (LGebG) darstellen, für die ein Vorschuss nach § 16 Satz 1 LGebG erhoben werden -
Kontrollbericht zu Ohne Gleichen, Worms
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Veterinäramt – Bund
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 4 Monate her , 1000,00 Euroerfolgreich Kontrollbericht zu Ohne Gleichen, Worms [#266099] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes -
Flutkatastrophe 2021 / Anordnungen nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 LBKG
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Antwort verspätet, 5 Monate her , 400,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Anordnungen nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 LBKG“ vom 03.07.2023 (#283054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Akteneinsicht diverse Akten/Dokumente
Stadtverwaltung Trier – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 9 Jahre, 7 Monate her , 90,00 EuroEinsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz ( LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur diverss Akten/Dokumente Auskunftsersuchen oder Antrag auf Übermittlung von Dokumenten nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG); Ihr Antrag Vor Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich auf Folgendes hinweisen: Nach § 13 des Landesinformationsfreiheitsgesetz -
Flutkatastrophe 2021 / Domain hochwasser-ahr.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Antwort verspätet, 5 Monate, 1 Woche her , 400,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Flutkatastrophe 2021 / Domain hochwasser-ahr.de“ vom 26.07.2023 (#284750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz E-Mail-Adresse>>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Illegale "Monsterhalle" der Firma Pall in Bad Kreuznach
Stadtverwaltung Bad Kreuznach – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Monate her , 450,00 EuroEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz -3e19a20d-4844-4252-9be6-8e836ea89c01.jpg AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Monsterhalle" der Firma Pall in Bad Kreuznach“ vom 14.10.2022 (#260846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
Anfragen
77
Behörden
Recherchen
Handbuch der Informationsfreiheit
Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
- Zuständigkeitsbereiche
-
- Bund (1463)
- Berlin (585)
- Baden-Württemberg (311)
- Hamburg (289)
- Nordrhein-Westfalen (286)
- Sachsen-Anhalt (85)
- Rheinland-Pfalz (77) ×
- Brandenburg (66)
- Thüringen (64)
- Niedersachsen (49)