Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 2011

6 A 1492/10

Vor dem Hintergrund der Klage eines Lehrers auf Erteilung einer Auskunft über die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels in das Beamtenverhältnis stellt das Oberverwaltungsgericht, dass ein solches Begehren nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt werden kann. Das Gesetz richtet sich auf Informationen, die vorhanden, also Bestandteil von Verwaltungsunterlagen sind. Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen "im Auftrag" des Antragstellers erst zu schaffen, um dann Zugang zu ihnen zu gewähren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 28. April 2008

8 E 254/08

Das Oberverwaltungsgericht ändert den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Im Hinblick auf die für das Ergebnis entscheidende Frage, ob die Tätigkeit der Polizeibehörden auf dem Gebiet der Strafverfolgung dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes entzogen ist, sieht das Gericht das Erfordernis einer Klärung, die den Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens übersteigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 3358/08

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz zur Frage der Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken können und als Umweltinformation zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden, allerdings ergibt sich bei Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kein anderes Ergebnis. Während personenbezogene Daten nur unter Zustimmung der Betroffenen offengelegt werden können, handelt es sich bei der Angabe, ob eine juristische Person Subventionszahlungen erhält, aber nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Siehe auch folgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: 8 A 3357/08 und 8 A 2861/07 vom 1. März 2011. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 19. Februar 2004

NRW OVG 5 A 640.02 2005 LPG

Entgegen der Antragsschrift kann sich das Auskunftsbegehren nicht nur dann durchsetzen, wenn an der Offenbarung ein "zeitgeschichtliches Interesse" besteht. § 4 Abs. 2 Nr. 3 PresseG normiert keine solche absolute Bedingung. Maßgeblich ist vielmehr, zu welchem Ergebnis eine Abwägung zwischen dem Interesse der Presse an Offenlegung und dem privaten Interesse an Unterbleiben der Auskunft führt.

Geheimhaltungsvorschrift

Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 30. April 1996

NRW OVG 5 A 1618/92 1996 LPG

Ein Anspruch auf Mitteilung der Namen und Anschriften folgt nicht aus § 4 Abs. 1 LPG und auch nicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 25. März 2009

5 B 1184/08

Die Verschwiegenheitspflicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ähnelt dem Steuergeheimnis, das in vergleichbarer Weise das Vertrauen der jeweils Betroffenen stärken und ihm den Grund nehmen soll, die von ihm verlangten Informationen zu verweigern. Der Bundesbeauftragte ist daher auch gegenüber der Presse nicht zu einer konkreten Auskunftserteilung über noch andauernde Ermittlungen und vorläufige Erkenntnisse verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 28. Juli 2008

8 A 1548/07

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Das Insolvenzrecht schließt den Informationszugangsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Sozialversicherungsträger auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nicht aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. Mai 2009

8 A 2701/08

Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Die begehrten Unterlagen - ein Qualitätssicherungsbericht sowie das Qualitätshandbuch einer Kassenärztlichen Vereinigung - enthalten keine Informationen zum Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen. Informationen sind im dienstlichen Zusammenhang erlangt, wenn sie der öffentlichen Stelle im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zugegangen sind. Dies betrifft auch Prüfberichte externer Stellen zu Organisationsuntersuchungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 12. Dezember 2016

13 A 846/15

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der das Verbraucherinformationsgesetz keine rechtliche Grundlage für die von der Verbraucherzentrale beantragte Weitergabe von Kontrollergebnissen (Punktebewertungen) aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten enthält. Solche Bewertungen lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ergebnisse der Betriebskontrollen zu. Nur diese unterfallen jedoch dem Informationsanspruch aus dem Verbraucherinformationsgesetz. Die Verbraucherzentrale hatte beabsichtigt, die Informationen in einem „Gastro-Kontrollbarometer“ mit drei Ergebnisstufen entsprechend einer Ampel im Internet zu veröffentlichen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 21. August 2008

8 B 913/08

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das einen Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien an einen Journalisten abgelehnt hatte. Inhalt der Unterlagen sind Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund einer Betriebsverlagerung. Ob ein Anspruch aus dem Pressegesetz oder aus dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, lässt das Gericht offen: Nach dem Pressegesetz besteht er nicht, da die Auskunft die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens gefährden könnte. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts scheitert der Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes aber nicht schon daran, dass er als nicht von einer natürlichen Person gestellt anzusehen ist (Strohmann). Es ist unerheblich, ob der Antragsteller die Weitergabe der Information an eine juristische Person beabsichtigt. Wollte man auf diesen Umstand abstellen, liefe dies der gesetzgeberischen Intention des voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs entgegen. Allerdings steht ein Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes (Beeinträchtigung des Erfolgs bevorstehender behördlicher Maßnahmen) der Herausgabe entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Fotokopien