Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. Mai 2007

7 B 1.07

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zu prozessualen Fragen. In der Sache wird der Anspruch auf Zugang zu den Berichten des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung der Gebührenberechnung der Abfallwirtschaftsbetriebe einer Stadt bestätigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 18. Juni 2007

13 L 836/07

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, der sich auf Umweltinformationen aus einem zu Genehmigungszwecken vorgelegten Sicherheitskonzept (Magnetschwebebahn) bezieht. Weder aus der Formulierung des Eilantrags, noch aus dem Text des Antrags auf Akteneinsicht lässt sich entnehmen, um welche Umweltinformationen es den Antragsteller geht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Bestimmtheit des Antrags

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 27. Juni 2007

8 B 922/07

Der Eilantrag ist nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - schon deshalb unzulässig, weil er nicht hinreichend bestimmt ist. Bei Streitigkeiten um die Einsicht in bislang unbekannte Unterlagen kann ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nicht vollständig leerlaufen, weil dem Antragsteller die genaue Bezeichnung einzelner Unterlagen abverlangt wird. Es genügt, wenn er sein Zugangsbegehren im Rahmen des ihm Möglichen umschreibt. Das Oberverwaltungsgericht stellt dennoch fest, dass die Voraussetzungen für eine einstweiligen Anordnung wegen der ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache fehlen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beratungspflicht

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 1. November 2007

7 B 37.07

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht zurück. Der Kläger begehrt die Einsicht in Unterlagen zu einem geplanten Flughafenausbau, dessen Verwirklichung aufgegeben wurde. Der Begriff der Umweltinformation umfasst keine Pläne, die bereits vor ihrer Verwirklichung aufgegeben wurden. Das Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein definiert den Begriff des Bereithaltens nicht enger als die Umweltinformationsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich vorgibt. Informationen werden danach für eine Behörde bereitgehalten, wenn sie bei einer selbst nicht informationspflichtigen Stelle angefallen sind und von dieser für eine Behörde aufbewahrt werden, die einen Anspruch auf Übermittlung dieser Information hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 4. Dezember 2007

10 K 1140/07

Zur Begründung der Versagung der begehrten Prozesskostenhilfe verweist das Verwaltungsgericht auf seine örtliche Unzuständigkeit. Der Anspruch auf Informationserteilung ist gegenüber derjenigen Behörde anzubringen, die zuständigkeitshalber im Besitz der gewünschten Informationen ist. Deren Sitz (vorliegend in einem anderen Bundesland) ist maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 22. Januar 2008

4 K 07.01333

Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu den Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, da die beantragten Informationen aufgrund einer Verschlusssachenanordnung einer besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes unterliegen. Die Einstufung der Herkunftsländer-Leitsätze in den Geheimhaltungsgrad VS-NfD ist rechtlich nicht zu beanstanden. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2008

20 F 3.07

Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zum "in-camera"-Verfahren und zu dessen prozessualen Besonderheiten. Maßstab für die Prüfung in diesem Verfahren ist nicht das materielle Recht, über das das Hauptsachegericht zu entscheiden hat, sondern die am Maßstab der Verhältnismäßigkeit orientierte Interessengewichtung. Vor diesem Hintergrund tritt der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus den Akten der Atomaufsichtsbehörde hinter das öffentliche Informationsinteresse zurück, soweit diese sich auf einen Störfall in einem Kernkraftwerk beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt an der Entscheidung des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts nur unwesentliche Korrekturen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 20. März 2008

AN 16 K 06.00003

Der Kläger begehrte die Erteilung von Informationen mit Bezug zu seiner Person von einer bayerischen Stadverwaltung nach dem IfG des Bundes. Die Klage wurde abgewiesen. Sie sei unzulässig, da der Kläger kein Rechtsschutzbedürfnis vorweisen könne. Vor Klageerhebung hätte er einen Auskunftsantrag bei der Behörde, von der er die Informationserteilung verlange, stellen müssen. Das Gericht stellt weiterhin klar, dass es sich bei Informationserteilung, beschränkter Erteilung und auch der Ablehnung eines Informationsersuchens um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG handele. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Aachen am 22. April 2008

2 K 22/08

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt, da die begehrte Akteneinsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu gewähren gewesen wäre. Der Einsichtsanspruch für Verfahrensbeteiligte aus § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz schließt einen Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz nicht aus. Die Einschränkungen, denen der Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt, stellen hinreichend sicher, dass private Belange der am Verwaltungsverfahrensbeteiligten oder unbeteiligter Dritter in vergleichbarer Weise geschützt werden. Daher kann ein Beteiligter bei Fehlen des in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz geforderten besonderen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 5. Juni 2008

T-141/05

Das Gericht setzt sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob die Kommission eine erneute Entscheidung über ein Informationszugangsgesuch gefällt oder lediglich eine bereits erfolgte Entscheidung wiederholt hat und wie sich das Verfahren vor dem Bürgerbeauftragten darauf auswirkt. Der Umstand, dass das betreffende Organ, nachdem ihm erstmals ein Antrag unterbreitet wurde, erneut auf einen neuerlichen Antrag antwortet, stellt als solcher keine erneute Prüfung der Lage des Antragstellers dar. In einer Stellungnahme der Kommission gegenüber dem Bürgerbeauftragten nach Bestandskraft der ablehnenden Entscheidung, liegt keine erneute Prüfung der Lage des Antragstellers. Anderenfalls könnte der Antragsteller, der gegen die ablehnende Entscheidung nicht fristgerecht Nichtigkeitsklage erhoben hat, die Klagefristen umgehen, obwohl Verfahren vor dem Bürgerbeauftragten die Klagefrist nicht hemmen. Die angefochtene Entscheidung stellt sich als Erstantwort dar, die keine Rechtswirkungen erzeugt und nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein kann, so dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung

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