Informationsfreiheitsanfragen

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  • zu Glaskiste - natürlich unverpackt, Freiburg im Breisgau [#151294] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Sie möchten nun "aus Datenschutzgründen" per Briefpost antworten. Die von Ihnen behaupteten Datenschutzgründe kann ich nicht erkennen.
  • Kontrollbericht zu Martha's Terasse, Stuttgart [#162909] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz
  • Kontrollbericht zu Hieber's Frische Center KG, Müllheim [#161288] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen, werden wir Ihnen die dem Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz
  • > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3
  • Hans-Thoma Bewertung als aktiver Antisemit
    Staatliche Kunsthalle KarlsruheBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 4 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3
  • Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 43 2021
    Stadt Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Monate, 4 Wochen her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 “ vom 29.12.2023 (#295763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23
  • Vermietung bzw. Überlassung von Räumlichkeiten an "graue Wölfe"
    Stadt ReutlingenBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 3 Wochen her
    Informationen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz herangezogen werden. Informationen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz herangezogen werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Informationen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz herangezogen werden.
  • Dezernentenkonferenz Protokolle Kalenderwoche 44 2021
    Stadt Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
    Stadt Weil am RheinBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 04.11.2023 (#291657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23
  • (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen“ vom 16.01.2024 (#297417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Stromverteilnetzstudie
    Stadt KarlsruheBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Monat her
    downloadfiles/00654132.pdf Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen
    Sozialgericht FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage wurde zurückgezogen, 1 Monat, 4 Wochen her
    (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen“ vom 16.01.2024 (#297419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen“ vom 26.01.2024 (#298449) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Gemeinderatsbeschluss Nichttolerierung Gehwegparken Hauptstraße
    Gemeinde PfinztalBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 1 Monat her
    (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit und Absprachen mit der Polizei wurde der Wunsch aller Fraktionen dann jetzt umgesetzt
  • Fahrrad(schnell)wege Konzept im Kreis Böblingen
    Landratsamt BöblingenBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 6 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (schnell)wege Konzept im Kreis Böblingen“ vom 04.09.2023 (#287610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23
  • Kontrollbericht zu Restaurant SV Rot, Stuttgart [#57750] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Kontrollbericht zu Restaurant SV Rot, Stuttgart“ vom 14.02.2019 (#57750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Kontrollbericht zu Restaurant SV Rot, Stuttgart“ vom 14.02.2019 (#57750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich
  • Kontrollbericht zu Weinkeller Stadtmauer, Friedrichshafen [#301120] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. 2.
  • Kontrollbericht zu Peking, Friedrichshafen [#301121] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. 2.
  • Unterlagen zu 33. Ethik-Tagung
    ZfP SüdwürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 3 Wochen, 4 Tage her
    (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ethik-Tagung“ vom 15.11.2023 (#292429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Korrespondenz zwischen dem OB und dem MP über den Vogel, den Herr Palmer hat
    Universitätsstadt TübingenBaden-Württemberg
    Warte auf Antwort, 2 Tage, 11 Stunden her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Hier geht es hauptsächlich um die erwünschte Anpassung des Landeswaldgesetzes.
  • Abfallentsorgungssatzung: Standplatzentfernung
    Stadt KarlsruheBaden-Württemberg
    Antwort verspätet, 9 Stunden, 47 Minuten her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst
    Universitätsstadt TübingenBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate her
    (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Ansonsten werde ich bald den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
  • Deshalb möchte ich Sie bitten, mir folgende Auskunft im Rahmen der Transparenzgesetze (siehe unten) zu Deshalb möchte ich Sie bitten, mir folgende Auskunft im Rahmen der Transparenzgesetze (siehe unten) zu nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Die von Ihnen begehrten Informationen unterfallen dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ich weise darauf hin, dass ich mir vorbehalte, den Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten.
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