Informationsfreiheitsanfragen
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Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herVernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes -
Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte gelten
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration – Bayern
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr herÜbersicht der Gesetze und Verordnungen, die für Landesbeamte gelten eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen Ich begründe diese Anfrage wie folgt: Die Kenntnis der geltenden Gesetze und Verordnungen ist von großer Auskunftserteilung auf fragdenstaat.de Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes anzuwenden, darunter - je nach Zuständigkeitsbereich - zahlreiche Fachgesetze. hin, die unter folgendem Link auffindbar ist: https://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/. -
Zoom Nutzung der Universität Passau und datenschutzfreundlichere Alternativen
Universität Passau – Bayern
Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Meine Zuständigkeit beschränkt sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG ) auf die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG -
Bewertung Microsoft-Onlinedienste
Bayerische Staatskanzlei – Bayern
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Datenschutzgesetzes (BayDSG) jede öffentliche Stelle selbst datenschutzrechtlich verantwortlich für -
offene Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate heroffene Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren Die Anzahl der noch offene Datenschutzbeschwerden Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes beim Bayerischen Landesbeauftragten einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz für Datenschutz Datenschutz -
Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales – Bayern
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herArbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Tätigkeitsbericht 27 - Kontrollbericht zum Besuch einer großen bayerischen Krankenkasse
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 7 Monate herGesetzliche Krankenversicherung 8.1.1. Gesetzliche Krankenversicherung 8.1.1. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Landesbeauftragte für Datenschutz Datenschutz -
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Regierung von Oberbayern – Bayern
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 2 Monate heraufgeschlüsselt auf die einzelnen Landratsämter 1) über alle durchgeführten Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz 2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden 3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 4) über alle a) Versagungen und b) Widerrufe der 2) über alle Kontrollen nach dem Tierschutzgesetz betreffend das Züchten von Hunden 3) über alle Kontrollen nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 4) über alle a) Versagungen und b) Widerrufe der -
Nachweis der Masern Impfung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Bayern
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 1 Monat herNachweis der Masern Impfung Sind Kindergärten berechtigt, ein ärztliches Zeugnis zum Nachweis der Masernimpfung Anfrage erfolgreich Nachweis der Masern Impfung [#183408] Antrag nach BayDSG/BayUIG Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ AW: Nachweis der Masern Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht in § 20 Abs. 9 Nr. 1 die Vorlage einer Impfdokumentation nach -
200-Euro-Einmalzahlung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) - Datenschutzinformation nach Artt. 13, 14 DSGVO
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – Bayern
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat her200-Euro-Einmalzahlung nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) - Datenschutzinformation (EPPSG) - Datenschutzinformation nach Artt. 13, 14 DSGVO [#273401] Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/datenschutz) abrufbar. -
Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug
an Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und andere Behörden
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 9 Monate herWeisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug sämtliche interne Geschäftsanweisungen , Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz Anfrage abgelehnt n/a Ausländerbehörden Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration – Bayern
Antwort verspätet, 5 Monate, 1 Woche herErreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Bayern Antrag Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der internen Meldestellen nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. Grüßen Paul Rabe Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. -
Involvierung des Datenschutzbeauftragten in Entscheidung zur Einführung von ZOOM
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität) – Bayern
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre herInvolvierung des Datenschutzbeauftragten in Entscheidung zur Einführung von ZOOM - Die Namen und Funktionen Datenschutzbeauftragten gesetzeskonform? Datenschutzbeauftragten gesetzeskonform? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Schwellwertanalyse und Datenschutz-Folgeabschätzung zu Videoüberwachung der Fußgängerzone
Stadt Kempten (Allgäu) – Bayern
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 2 Monate herDiese Video-Überwachung erfolgt vermutlich nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz. Ziel der Videoüberbewachung ist vermutlich der Schutz von Eigentum sowie der Schutz und die Gesundheit :in >> Diese Video-Überwachung erfolgt vermutlich nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Kontrollbericht zu Schützenhaus Diana bei Josef, Elsenfeld
Landratsamt Miltenberg – Bayern
Anfrage erfolgreich, 9 Monate, 2 Wochen herKontrollbericht zu Schützenhaus Diana bei Josef, Elsenfeld 1. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG -
Anfrage von Bahnabschnitten mit herabgesetzter Geschwindigkeit
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – Bayern
Information nicht vorhanden, 3 Monate, 3 Wochen herAnfrage von Bahnabschnitten mit herabgesetzter Geschwindigkeit Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herKontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bayern Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz -
Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle § 2260 BGB - § 2262 BGB und § 2273 BGB - Aufhebungsgesetz Artikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.
Bayerischer Landtag Landtagsamt – Bayern
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 7 Monate herArtikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form. Artikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG) G. v. 17.12.2008 BGBl. Artikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG) G. v. 17.12.2008 BGBl. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Schragenhofstr. 27, 80992 München-Moosach: Erbbau / Schwarzbau / Baumschutz / Umweltschutz / Johann Wunder GmbH / Gerichtsvollzieher / Pfandkammer / Amtsgericht München
Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Bayern
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Monate, 2 Wochen herSchragenhofstr. 27, 80992 München-Moosach: Erbbau / Schwarzbau / Baumschutz / Umweltschutz / Johann Wunder c) Verstöße gegen den Umweltschutz, zB keine bzw. marginale Mülltrennung. geoportal-muenchen.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes "Umweltschutz" vom 26. und Altlasten, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik. -
Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate herund so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. und so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz -
Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung
Landratsamt Hof – Bayern
Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 5 Monate herBau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" / Artenschutzrechtliche Prüfung Das LFU hat mich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Wenn nicht wäre es sehr gut mir die (zuständige Stelle der Unteren Naturschutzbehörde?) -, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). -
Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 3 Abs. 1 Bayerisches Auskunftsanspruch" im Rahmen der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz Ihnen die Stadt Kempten auf Ihren Antrag auf Auskunft nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz für Datenschutz Datenschutz -
Datenschutzbeschwerden Vereine
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Bayern
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 11 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutz -
Vermittlungen bei Informationsanfragen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz – Bayern
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes April 2022, mit der Sie bei mir einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Bayerisches Datenschutz-gesetz nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSG alleine auf die Überwachung der Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes für Datenschutz Datenschutz -
Asphaltwege im Landschaftschutzgebiet des Faulensees
Rieden am Forrgensee – Bayern
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 1 Monat herAsphaltwege im Landschaftschutzgebiet des Faulensees Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
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