Informationsfreiheitsanfragen
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Kontrollbericht zu Bosch, Reutlingen
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – Bund
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 7 Monate herIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Es ist mir bewusst, dass Sie nach dem Gesetzt die letzten 5 Jahre anfragen dürfen, aber ich hätte mal Sie beantragen unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Auskünfte zu sämtlichen Betrieben Ob die von Ihnen beantragten Auskünfte unter die in § 2 Abs. 1 VIG genannten gesetzlichen Bestimmungen -
Coronatote
Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate her(Name) Welche gesetzliche Grundlage hatten Sie für die Nachbearbeitung? (Name) Welche gesetzliche Grundlage hatten Sie für die Nachbearbeitung? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Eine gesetzliche Grundlage gibt es weder für das Dashboard noch für dessen Korrektur. -
Nachbesetzungsverfahren
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 9 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Gesetzlich klar geregelt in § 103 SGB V; eine ergänzende Verwaltungsvorschrift gibt es nicht. -
Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen falsch registrierter Hospitalisierungen“ vom 27.12.2021 (#236328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich falsch registrierter Hospitalisierungen“ vom 27.12.2021 (#236328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Gutachten zu Auswirkungen auf Fauna und Flora durch Neubaugebiet "Rossbächle" in Freiburg-Munzingen
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 7 Monate, 3 Wochen her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen quot;Rossbächle" in Freiburg-Munzingen“ vom 27.07.2023 (#284802) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsgutachten“ vom 14.07.2023 (#283889) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
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Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart
Jobcenter Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart“ vom 05.12.2016 (#19509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Stuttgart“ vom 05.12.2016 (#19509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Wernau Brunnenstilllegung - § 50 Öffentliche Wasserversorgung: Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken
Landratsamt Esslingen – Baden-Württemberg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Gemäß § 44 Abs. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg obliegt die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe Ihren Antrag leiten wir daher gemäß § 25 Abs. 3 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) an die Stadt Wernau weiter -
Kontrollbericht zu Ali Baba, Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen – Bund
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 2 Monate hererfolgreich Kontrollbericht zu Ali Baba, Stuttgart [#209292] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. -
WLAN der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen
Staatliche Hochschule für Musik Trossingen – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Aus datenschutzrechtlichen Gründen und IT-Sicherheit können jedoch keine Sicherheitseinstellungen des bearbeitet, weil die Anfrage nicht auf sicherheitstechnische Details abzielt und somit keine datenschutzrechtliche -
Türöffnungen bei verstorbenen Personen
Landeshauptstadt Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 6 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 „Türöffnungen bei verstorbenen Personen“ vom 22.08.2023 (#286655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 -
Kontrollbericht zu Kam-Shing, Schönaich
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 4 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen „Kontrollbericht zu Kam-Shing, Schönaich“ vom 21.08.2019 (#164459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich „Kontrollbericht zu Kam-Shing, Schönaich“ vom 21.08.2019 (#164459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Konzeption zur Be- kämpfung von Fahrradunfällen27 („Ausblick 2021“)
Polizeipräsidium Pforzheim – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate her(LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Pforzheim am 26.06.2022 eingegangen und durch ein Büroversehen leider erst heute dem Referat Recht und Datenschutz Sie nicht umgehend die IFG zufriedenstellend erledigen, werden ich nicht weiter zögern, den Datenschutzbeauftragten Es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, den Datenschutzbeauftragten einzuschalten. -
Bürgerservice / öffentliche Ordnung | Abschaltung der Straßenbeleuchtung am Campus Burren
Stadt Aalen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 11 Monate herdie Teststrecke betritt) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Abschaltung der Straßenbeleuchtung am Campus Burren“ vom 20.12.2017 (#25763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Abschaltung der Straßenbeleuchtung am Campus Burren“ vom 20.12.2017 (#25763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen #31713] Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe sie mit meinem Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz Benutzungspflichtiger Radweg Hermann-Mitsch-Straße“ vom 09.07.2018 (#31713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
"Lauschangriffe" auf baden-württembergische Rettungsleitstellen im Frühjahr 2022
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Alarmierung betreffenden Anfragen bereits mitgeteilt, sind in Baden-Württemberg nach § 4 Absatz 3 Feuerwehrgesetz Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg wird von den Rettungsdienstorganisationen als gesetzliche Leistungsträger -
Sachstand zum Ausbau des 5G-Mobilfunks in der Schillerstadt Marbach
Stadt Marbach am Neckar – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 beim Ministerium für Soziales und Integration sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Geregelt ist dies im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 26. BImSchV. 6. -
Integrierte Leitstellen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 11 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ihre Anfrage können wir mit den hier vorliegenden Kenntnissen wie folgt beantworten: Das Rettungsdienstgesetz Im Übrigen ist auch dieses Leitstellenpersonal verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung -
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
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Unterlagen bzgl. CoronaVO
Städtetag Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Informationen des Anfragestellers: Am 30.07.2020 sinngemäß per Mail (nur sinngemäße Darstellung, weil Datenschutz Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze -
Kontrollbericht zu Asia-Imbiss VAN, Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen – Bund
Unbekannt, 3 Jahre, 2 Monate herKontrollbericht zu Asia-Imbiss VAN, Stuttgart [#209291] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. -
Podiumsdiskussion 7.12.19
Stadt Ulm – Baden-Württemberg
Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate herder Veranstaltung am 15.02 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Informationsfreiheitsanfrage „Podiumsdiskussion 7.12.19“ vom 04.12.2019 (#171476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Informationsfreiheitsanfrage „Podiumsdiskussion 7.12.19“ vom 04.12.2019 (#171476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Stellungnahme der Stadt Stutensee zur Nicht-Ahndung von Gehwegparken
Regierungspräsidium Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Gehwegparken [#201858] Sehr geehrteAntragsteller/in solche Informationen können aus datenschutzrechtlichen Diese sollten in ihrem Kern nicht datenschutzrechtlich relevant sein. -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stephansschule Sankt-Stephans-Platz 1778462 Konstanz
Stadtverwaltung Konstanz Ausländeramt – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 3 Monate herEines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Der Verweis auf den Aushang im Gebäude widerspricht auch der Systematik sowie Sinn und Zweck des Gesetzes Der Verweis auf den Aushang im Gebäude setzt sich demgegenüber zu den gesetzlichen Regelungen in deutlichen -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Flüchtlingsunterkünfte Nordstr. 47-53 74076 Heilbronn
Stadt Heilbronn – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 5 Monate herEines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes Die gesetzliche Frist ist mittlerweile um 7 Tage überschritten.
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